Photovoltaikversicherung Freiflächenanlagen

Geht es um Angebotserstellungen zu Photovoltaikversicherungen für Freiflächenanlagen (Solarparks), so werden die Versicherer immer vorsichtiger. Wo früher ein Maschendrahtzaun ausgereicht hat, wird heute ein mindestens zwei Meter hoher Industriezaun mit Übersteigschutz verlangt. Und das aus gutem Grund, wie der Artikel der Passauer Neue Presse zeigt.

Im Allgemeinen sind die Zeiten vorbei, in denen die Photovoltaikversicherer ohne groß nachzufragen eine Freigflächenanlage zeichnen. Bevor ein Angebot herausgegeben wird, muss der Betreiber der Anlage erst mal einen Fragebogen zur Risikobeurteilung ausfüllen. Sind die Mindestanforderungen erfüllt (meist der 2 m hohe Zaun mit Übersteigschutz), so werden weitere Sicherungen und technische Gegebenheiten beurteilt. Elektronische Überwachungssysteme, mechanische Sicherungen, die allgemeine Anlagenausstattung sowie der Standort der Anlage werden berücksichtigt und fließen in die Prämienkalkulation ein. Das Angebot wird in der Regel auch unter dem Vorbehalt einer Besichtigung durch den Versicherer erstellt.

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