Es besteht durchaus die Möglichkeit, eine deutsche Photovoltaikversicherung für eine in Spanien installierte Freiflächenanlage abzuschließen. Folgende Gegebenheiten sollten vom Anlagenbetreiber jedoch beachtet werden:
- Ist der Versicherungsnehmer in Deutschland ansässig, ist eine Versicherung der spanischen Photovoltaikanlage ohne Probleme und ohne weiteren Aufwand möglich.
- Ist der Sitz des Versicherungsnehmers wie auch der Installationsort in Spanien, so muss das in Spanien geltende Recht in Bezug auf Sachversicherungen, eingehalten werden.
„…Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Versicherungsnehmer, die eine Sachversicherung abschließen, Versicherungsschutz auch für Katastrophen-Risiken (z.B. Unwetter, Erdbeben, Terror) erhält. Hierfür muss der Versicherer, der die Sachversicherung zeichnet, innerhalb von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn 0,25‰ der dokumentierten VS an die Monopolgesellschaft (Consorcio de Compensacion de Seguros) entrichten. Diese Prämie gibt der Versicherer dann weiter an seinen Versicherungsnehmer…“
Diese Regelung hat zur Folge, dass durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, die Versicherungsprämien höher ausfallen könnten bzw. einige Gesellschaften diese Risiken erst gar nicht zeichnen.