Was ist eine Minderertragsversicherung?
Zunächst wollen wir der Frage nachgehen: Was ist überhaupt eine Minderertrags-Versicherung? Kurz gesagt: Über eine Minderertragsversicherung lassen sich die in einem Versicherungsjahr nicht erzielten Erträge einer Solaranlage finanziell absichern.
Hierbei handelt es sich um einen separaten Deckungsbaustein, der nur in Verbindung mit einer Photovoltaikanlagen-Versicherung optional hinzu gebucht werden kann – wie bei den speziellen Deckungskonzepten von rosa-photovoltaik.de
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Versicherung greift, wenn der prognostizierte Jahresenergieertrag (100%) der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10 Prozent unterschritten wird. Die über den 10 Prozent liegenden, nicht erzielten Erträge sog. Mindererträge werden dann auf der Grundlage „Besonderer Versicherungsvereinbarungen“ vom Photovoltaikanlagenversicherer ersetzt, sofern diese innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht werden.
Wie hoch ist die Entschädigungsleistung?
In den Deckungskonzepten von rosa-photovoltaik.de ist die Höchstentschädigung auf maximal 45 % des prognostizierten Jahresenergieertrages begrenzt. Der Minderertragsrahmen bewegt sich somit immer zwischen 90 Prozent und 45 Prozent. Grundlage der Berechnung bildet die Ertragsprognose des Solarteurs bzw. das Ertragsgutachten.
Wann leistet der Versicherer Entschädigung?
Je nach Versicherer wird Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge geleistet, wenn diese verursacht werden durch:
- Eine von der Prognose bzw. vom Gutachten abweichende, verminderte, in Deutschland gemessene Globalstrahlung
- Einer nicht geplanten Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
- Einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlasste Trennung vom Stromnetz, um die Netzsicherheit zu gewährleisten.
Anders als bei der Ertragsausfallversicherung muss kein vorausgegangener Sachschaden an der Photovoltaikanlage vorliegen, der zur Unterbrechung des Solaranlagenbetriebs geführt hat.
Dazu einige Beispiele:
- Die Photovoltaikanlage verzeichnet einen Minderertrag von 20 %. Der Versicherer würde den Jahresminderertrag zu 10 % erstatten (80 % bis 90 %).
- Die PV-Anlage weist eine Minderleistung von 30 % aus. Der Versicherer würde den Jahres-Minderertrag zu 20 % erstatten (70 bis 90 %).
- Der Photovoltaikanlagen-Minderertrag beträgt 55 %. Der Versicherer würde den Jahres-Minderertrag mit der Maximalerstattung in Höhe von 45 % regulieren (45 % bis 90 %).
- Der Minderertrag der Photovoltaikanlage beträgt 10 % des prognostizierten Jahresenergieertrages. Über den Versicherer erfolgt keine Regulierung, da die 90 % des prognostizierten Jahresertrages nicht unterschritten wurden.
Welche Vorteile bietet eine Minderertragsversicherung?
Eine in der Solaranlagen-Versicherung inkludierte Minderertragsversicherung bietet folgende Vorteile:
Absicherung von Ertragseinbußen
Eine Minderertragsversicherung hilft, sich gegen Ertragseinbußen aufgrund von Wetterbedingungen oder technischen Problemen abzusichern
Stabilisierung des Einkommens
Die Minderertragsversicherung leistet finanzielle Entschädigung für Ertragseinbußen und reduziert somit finanzielle Unsicherheiten.
Welche Risiken für Mindererträge sind nicht versichert?
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Mindererträge, wenn diese verursacht wurden durch:
- Eigenmächtige Änderungen am versicherten Objekt durch den Anlagenbetreiber
- Ausfall des Einspeisezählers
- Unsachgemäße Handhabung durch den Anlagenbetreiber
- Anlagenüberprüfungen bzw. Wartungsarbeiten
- Unterbrechungen des Stromversorgungsnetzes
- dauerhafte Verschattungen durch Bäume, Bauwerke und dergleichen, die im Ertragsgutachten nicht berücksichtigt wurden
Fazit: Ob es sinnvoll ist, eine Minderertragsversicherung abzuschließen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die es individuell abzuwägen gilt. Dazu zählt zum Beispiel die Ertragsprognose, der Standort, die Größe und die Art der Anlage (Dach- oder Freifläche). Wenn sich die PV-Anlage an einem Ort mit erhöhtem Risiko für extreme Wetterbedingungen (z.B. Schnee) befindet, kann eine Minderertragsversicherung durchaus sinnvoll sein.
Dennoch sollte die Wahrscheinlichkeit möglicher Ertragseinbußen immer gegen die Zusatzkosten der Minderertragsversicherung, die die Betriebskosten der Photovoltaikanlage erhöhen, abgewogen werden. Über unsere Tarifrechner lässt sich die jährliche Versicherungsprämie mit und ohne Minderertrags-Versicherung individuell auf Ihre Anlagengröße zugeschnitten einfach, schnell und bequem online berechnen.
Die vorgenannte Darstellung ist nicht abschließend. Ausschlaggebend sind die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Nähere Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen auf: www.rosa-photovoltaik.de