Über eine spezielle Photovoltaikanlagen-Versicherung (Allgefahrendeckung) können alle von außen unvorhersehbare Gefahren, die auf eine Solaranlage einwirken wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Tierverbiss, Vandalismus, Frost, Schneedruck u.v.m. versichert werden.
Schadenereignis, aber ohne äußere Einwirkung!
Bei einem „Inneren Betriebsschaden“ handelt es sich um einen Schaden an einem elektronischen Bauteil wie dem Wechselrichter, der nicht durch eine äußere Ursache entstanden ist. Ein „Innerer Betriebsschaden“ an einem Wechselrichter kann durch ein einfachen defekt an einem elektronischem Bauteil entstanden sein.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Elektronik Versicherung §2 wird allerdings für elektronische Bauteile, also z. B. für den Wechselrichter, eindeutig bestimmt dass hier ein Nachweis über eine äußere Einwirkung erbracht werden muss. Ist dieser Nachweis nicht möglich, besteht auch kein Leistungsanspruch.
Das heißt, dass der einfache Defekt und der daraus resultierende Ausfall eines Wechselrichters ohne äußere Einwirkung über die allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung nicht mitversichert ist.
Wichtige Deckungserweiterung: Innerer Betriebsschaden
Fällt der Wechselrichter ohne äußere Einwirkung aus und wurde über die bestehende Photovoltaikanlagenversicherung die Deckungserweiterung „Innerer Betriebsschaden“ vereinbart, leistet der Versicherer jedoch auch ohne dass Sie als Versicherungsnehmer einen Nachweis über die äußere Einwirkung erbringen können.
Je nach Anlagengröße erhalten Sie zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro für den Sachschaden und zwischen 750 Euro und 1.600 Euro für den dadurch entstandenen Ertragsausfall. Die Leistungen werden in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter definiert.
Ein Beispiel der Deckungserweiterung „Innerer Betriebsschaden elektronischer Bauteile“ der Condor-Versicherung soll das verdeutlichen:
Beispiel A
Der Wechselrichter fällt im ersten Jahr ab Inbetriebnahme durch einen Defekt aus.
Der Austausch des defekten Gerätes erfolgt durch den Wechselrichter-Hersteller gemäß der Gewährleistung bzw. Garantie. Der Versicherer leistet im Rahmen der Deckungserweiterung „Innere Betriebsschäden“ für den entstandenen Ertragsausfall.
Beispiel B
Der Wechselrichter fällt außerhalb der Hersteller Garantie durch einen einfachen Defekt an einem elektronischen Bauteil aus.
Der Versicherer leistet Entschädigung für den Wechselrichteraustausch oder die Reparatur sowie für den entstandenen Ertragsausfall im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen. Ist die Mitversicherung von „Inneren Betriebsschäden“ nicht vereinbart, bleibt der Versicherer in beiden Beispielen leistungsfrei.
Wichtig: die Deckungserweiterung „Innere Betriebsschäden“ ersetzt nicht die Garantieverlängerung für einen Wechselrichter!
Nähere Informationen zu den Versicherungsleistungen finden Sie auf: www.rosa-photovoltaik.de
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