Der Rat der Europäischen Union erlaubt seinen Mitgliedsländern seit letztem Jahr die Mehrwertsteuer für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu senken. Im speziellen sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu fördern.
Durch die Reduzierung bzw. durch den Wegfall der Mehrwertsteuer beim Kauf einer Photovoltaikanlage soll der Ausbau der Sonnenstromerzeugung aktiv unterstützt und gefördert werden.
In Deutschland bereits seit 01.01.2023 umgesetzt
So kann die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen für Wohngebäude gesenkt oder gänzlich abgeschafft werden. Deutschland hat die neue Richtlinie bereits in die Praxis umgesetzt. Seit dem 01.01.2023 sind Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit.
Positive Entwicklung in Richtung Bürokratieabbau
Die Branchenverbände in Österreich fordern bereits seit Jahren eine Mehrwertsteuerbefreiung, zumindest aber einen niedrigeren Steuersatz für Solaranlagen. Dieser Schritt, der so schnell und unkompliziert wie möglich umgesetzt werden sollte, würde Endkunden und Behörden eine spürbare Entlastung bringen. Ein Vorteil vor allem für das Elektrogewerbe, das in der Regel die nicht unkomplizierte Förderabwicklung für den Antragsteller übernimmt.
Die österreichische Energieministerin Leonore Gewessler steht hinter dem Vorschlag, die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen abzuschaffen. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer könnte auf komplizierte Fördermodelle verzichtet werden.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten!
Denkbar ist, dass sich Österreich an die deutsche Regelung angelehnt. Die Umsatzsteuerregelung bleibt bestehen, wird aber auf 0 Prozent gesetzt. Das heißt, der Solaranlagenhersteller bzw. der Installateur stellt dem Endkunden eine Rechnung zuzüglich „Null Prozent Mehrwertsteuer“ in Rechnung. So ist es möglich, dass zum Beispiel der Installationsbetrieb beim Einkauf des benötigten Solaranlagen-Materials die Vorsteuer beim Finanzamt nach wie vor verrechnen kann bzw. erstattet bekommt. Die Nullsteuersatzregelung ermöglicht die übliche Vorsteuererstattung in der gesamten Lieferkette. Erst wenn die Rechnung an den Endkunden gestellt wird, wird der Nullsteuersatz angewendet.
Wann die Entscheidung über die Anpassung bzw. den Wegfall der Mehrwertsteuer in Österreich getroffen wird, ist noch unklar. Aber der Anfang ist gemacht.