Ist Ihre Solaranlage gegen Frost- und Schneelast-Schäden versichert?

Der Winter ist jetzt auch in Deutschland angekommen. Mit frostigen Temperaturen bis minus 18 Grad Celsius, extremen Glatteis und teilweise heftigem Schneefall. So schön ein schneeweißer Winter auch sein mag, welche Auswirkungen hat dieses extreme Wetter eigentlich auf die Stromerzeugung über eine Photovoltaikanlage?

Die Solaranlage im Winter

Eine PV-Anlage erzielt drei Viertel des Jahresertrages im Sommerhalbjahr von April bis September. Das liegt zum einen am Winkel der Sonneneinstrahlung und zum anderen an dem starken und längeren Lichteinfall. In der dunkleren Jahreszeit arbeitet eine PV-Anlage weniger ertragreich. Auch wenn vereiste und schneebedeckte Solarmodule keinen kompletten Stillstand der Anlage bedeuten, so hängt die Höhe des Ertragsausfalls wesentlich von der Dicke der Schneeschicht ab, die auf der Kollektorfläche lastet.

Die Gefahr von Eis und Schnee auf Solarpanels

Eine Photovoltaikanlage befindet sich 365 Tage im Jahr unter freiem Himmel und ist in dieser Zeit teilweise extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Vor allem im Winter. Neben der geringen Sonnenintensität können auch Eis und Schneeschichten auf der Moduloberfläche den Energieertrag stark reduzieren. Die geringere Stromproduktion ist aber nicht das Problem, sondern viel mehr ein stark mit Schnee bedecktes Solardach, von dem ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch eine extreme hohe Schneelast ausgehen kann. Denn eine massive Schneeschicht kann die Traglast der Module überfordern und dadurch zu Rissen oder gar zu Glasbruch führen. Auch Montagerahmen und Halterungen von Solarkollektoren sind durch die hohe Gewichtsbelastung gefährdet.

Sollte ein Solaranlagendach von der Schneelast befreit werden?

Natürlich stellt eine Schneedecke auf einem Solardach nicht direkt ein Problem oder eine Gefahr dar. Erfahrungsgemäß tauen leichte Schnee- und Eisschichten schnell wieder ab. Wir meinen auch nicht Schneeflocken, die am nächsten Tag wieder weggeschmolzen sind, sondern denken an Schneehöhen von einem halben Meter und mehr. Doch entscheidend ist nicht nur die Höhe der Schneemenge, sondern vielmehr das Schneegewicht, das unterschiedlich stark variieren kann.

Bei größeren Schneemengen machen sich Anlagenbetreiber oftmals Gedanken, wie sie das Problem am besten gelöst bekommen.

Wann sollte Schnee von der PV-Anlage entfernt werden?

Idealerweise sollte eine PV-Anlage stets schneefrei gehalten werden. Das lässt sich in der Praxis nicht immer gewährleisten. Wenn aber die Schneemengen so groß sind, dass die zulässige Belastung der PV-Module und der Montageeinrichtung überschritten werden, sodass eine Beschädigung der Anlage zu befürchten ist, sollten die Schneemassen entfernt werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, PV-Kollektoren von Schneemassen zu befreien:

Schnee selber entfernen

Wenn Sie als Anlagenbetreiber den Schnee mit einem Teleskop-Besen selbst vom Dach entfernen wollen, bedenken Sie, dass das Abräumen verschneiter Dachanlagen immer mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden ist. Stichwort: Personenschaden. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass die Solarmodule bei den Arbeiten mit dem Reinigungswerkzeug weder verkratzt noch beschädigt werden.

Das Schneekehren auf einer winterlich glatten und rutschigen Dachanlage ohne professionelle Ausrüstung ist nicht zu empfehlen. Das Unfallrisiko ist einfach zu groß. Diese Entscheidung muss aber jeder Photovoltaikanlagenbetreiber für sich selber treffen.

Warten auf Tauwetter

Auf die Self-Cleaning-Methode zu warten, ist die einfachste Lösung. In diesem Fall gleitet der auf den Modulen befindliche Schnee aufgrund des Neigungswinkels der Panels von selbst wieder vom Dach. Das ist selbst bei Temperaturen bis zu minus 5 Grad Celsius durchaus möglich.

Schneeräumung durch einen speziellen Fachbetrieb

Wer auf Nummer sichergehen möchte, der beauftragt einen speziellen Fachbetrieb mit der Räumung der schneebedeckten Modulreihen. Das ist vor allem dort ratsam, wo sich an Stellen des Daches mit geringen statischen Lastreserven viel Schnee angesammelt hat. In den Firmen arbeiten erfahrene Spezialisten, die sich mit schwierigen Bedingungen und gefährlichen Einsätzen auskennen. Sie verfügen über die entsprechenden Arbeitssicherheits- und Geräteausrüstungen, die für derartige Einsätze notwendig sind. Auch wenn die Beauftragung ihren Preis hat, der Einsatz ist sicherlich günstiger als ein späterer Schaden am Dach bzw. der Photovoltaikanlage.

Gefährliche Schneelast!

Hätten Sie es gewusst?

Eigenheimbesitzer sollten das Gewicht von Schnee nie unterschätzen. Bereits eine Schneelast von 100 Kilogramm pro Quadratmeter kann für ein Dach problematisch werden. Das passiert vor allem dann, wenn Schnee auf einem Hausdach über einen längeren Zeitraum liegen bleibt. Dann können sich die Gewichtsverhältnisse deutlich verändern. Je älter Schnee wird, desto schwerer wird er. Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen das:

Frisch gefallener Pulverschnee

  • Zehn Zentimeter können circa 10 Kilo pro Quadratmeter wiegen

Gefrorene Eisschicht

  • Eine zehn Zentimeter dicke Eisschicht kann 90 Kilo pro qm wiegen

Feuchtnasser Altschnee

  • Zehn Zentimeter Nassschnee bringen bis 40 Kilo pro qm auf die Waage

Rechnet man die vorgenannten Werte auf eine 100 qm große Dachfläche um, die komplett mit Nassschnee belegt ist, entspricht das einem Gesamtgewicht von 4.000 Kilo!

Wie schwer nasser Altschnee im Vergleich zu Neuschnee werden kann, der auf einem Dach lastet, veranschaulicht Wetterexperte Sven Plöger in nachfolgendem Kurzvideo.

In welcher Schneelastzone wohnen Sie?

Deutschland ist in fünf Schneelastzonen eingeteilt: 1, 1A,2, 2A und 3.  Die Intensität der Schneelasten nimmt von Zone 1 nach Zone 3 zu.

Diese einzelnen Regionen geben darüber Auskunft, welche Schneehöhen in welcher Region im Regelfall wahrscheinlich sind. Über die Website Dlubal können Sie ermitteln, in welcher Schneelastzone Sie wohnen.

Ist eine PV-Anlage gegen Frost und Schneedruck versicherbar?

Um es kurz zu beantworten: Ja, das ist über eine spezielle Allgefahrenversicherung möglich. Um eine Solaranlage gegen unvorhersehbare Risiken zuverlässig abzusichern, eignet sich dazu am besten eine Allgefahrenversicherung. Denn Schäden, die an der Photovoltaikanlage durch Frost oder Schneedruck entstanden sind, zählen zu den mitversicherten Gefahren. Aber auch gegen viele weitere unvorhersehbare Schadenereignisse bietet die Allgefahrenversicherung umfangreichen Versicherungsschutz; und das bereits ab 75 Euro netto im Jahr. Nähere Informationen finden Sie auf: www.rosa-photovoltaik.de

Was gilt es zu beachten?

Welche Obliegenheiten bestehen?

Wie bei vielen anderen Versicherungen auch hat der Versicherungsnehmer einer PV-Versicherung ebenfalls einige Selbstverpflichtungen zu erfüllen, die sog. vertraglichen Obliegenheiten. Vor und bei einem Schadenfall.

So hat der Versicherungsnehmer in Bezug auf die PV-Anlage alle gesetzlichen, behördlichen und vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu gehört, dass sich der Anlagenbetreiber regelmäßig von der ordnungsgemäßen Funktion der PV-Anlage überzeugt und das Gebäudedach, auf dem die versicherte Solaranlage installiert ist, stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten hat bzw. vorgefundene Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigt. Die vertraglich geregelten Obliegenheiten sind in den jeweiligen Versicherungsverträgen genau beschrieben.

Im Schadenfall hoffentlich zuverlässig versichert!

Wie viel Schnee in diesem Jahr fallen wird und wie stark die Temperaturen sinken werden, weiß keiner genau. Auf jedem Fall sollte jeder Solaranlagenbetreiber sich gegen unvorhergesehene Schadenereignisse umfassend versichern.

Es gibt bekanntlich zwei Möglichkeiten seine PV-Anlage zu versichern:

Zum einen über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung oder direkt über eine spezielle Photovoltaikanlagenversicherung; einer eigenständigen Police. Viele Eigenheimbesitzer gehen irrtümlicherweise davon aus, dass der Einschluss der Photovoltaikanlage in die Wohngebäudeversicherung die preiswertere Lösung sei. Bei der Gegenüberstellung von Prämie und Versicherungsleistung kommt man ganz schnell zu einem völlig anderen Ergebnis.

In der Gebäudeversicherung sind Glasbruch, Schneelast- oder Frostschäden zumeist nicht mitversichert. Kommt es hier zu einem Sachschaden an der Anlage, trägt der Betreiber die Reparaturkosten selbst!

Anders bei den speziellen Versicherungskonzepten von rosa-photovoltaik.de. Die Deckungsgeber übernehmen nicht nur die hier genannten Schäden, sondern gehen mit ihren Leistungen noch weit darüber hinaus. Im Schadenfall mitversichert sind neben der PV-Anlage der Ertragsausfall, innere Betriebsschäden an Wechselrichtern und viele weitere zusätzliche Deckungserweiterungen wie Feuerlösch-, Aufräum- und Entsorgungskosten.

Die Deckungskonzepte basieren auf der Allgefahrendeckung. Das heißt: Alles was von außen und unvorhergesehen auf die PV-Anlage wie Module, Montagerahmen, Befestigungselemente, Verkabelung, Energiespeicher und Wallbox einwirkt und diese beschädigt oder zerstört ist, versichert – dazu gehören auch Schäden durch Schneedruck und Frost.

Nähere Informationen zum Versicherungsschutz von Photovoltaikanlagen und Tarifrechner finden Sie auf:

www.rosa-photovoltaik.de

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