Photovoltaik: Diese drei Versicherungen sollten Sie kennen!

Wer sich eine Photovoltaikanlage anschaffen möchte, der sollte auch an den Versicherungsschutz denken. Über eine Risikoabsicherung sollte aber nicht erst nachgedacht werden, wenn sich die Anlage auf dem Dach befindet. Nachfolgend möchten wir Ihnen drei Versicherungen vorstellen, mit denen Sie sich gegen unvorhersehbare Schäden und Risiken zuverlässig absichern können:

Die Montageversicherung

Bereits ab der Bauphase gibt es Risiken, die bedacht werden sollten. Wenn die netzgekoppelte PV-Anlage von einem Elektrounternehmen installiert wird, wird in der Regel keine Montageversicherung benötigt. Sowohl die Montage als auch die Anlagenbauteile sollten über die Fachfirma abgesichert sein. Bis zum Abschluss der Arbeiten bzw. bis zur Übergabe an den Betreiber muss der Fachbetrieb für Schäden, die er verursacht haften.

Bauen Sie die Solaranlage jedoch selbst, kann eine Montage-Versicherung sinnvoll sein. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Versicherung. Sie schützt vor Gefahren, die während der Anlagenmontage entstehen können. Risiken gibt es genug, die den Bau einer Solaranlage empfindlich stören können. Zum Beispiel:

Montageunfälle, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Vandalismus, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Montagefehler, Diebstahl, Vorsatz Dritter, Blitzschlag, Höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Überschwemmung sowie Verluste von versichertem Material durch: Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.

Darüber hinaus enthält der Versicherungsschutz zahlreiche Deckungserweiterungen wie De- und Remontagekosten infolge eines Mangels, Mitversicherung beschädigter oder zerstörter Sachen im Gefahrenbereich und die Übernahme von Betriebsschäden an der Montageausrüstung. Mit einem Einmalbetrag ab 75 Euro netto lässt sich die Solaranlagenmontage für ein Einzelprojekt einfach und bequem absichern.

Nähere Angaben dazu finden Sie hier: Montageversicherungsangebote

Die Photovoltaikanlagenversicherung

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie für die Sicherheit und die Funktionalität der Anlage selbst verantwortlich. Aufgrund der hohen Investitionskosten sollte die Anlage auch gegen äußere und unvorhersehbare Schäden zuverlässig abgesichert sein. 

Eine Solaranlage, die permanent im Freien steht, ist vielen Risiken ausgesetzt. Kommt es zu einem Schaden, kann dieser nicht nur kostspielig sein sondern auch zum Stillstand der kompletten Anlage führen. Neben den Reparaturkosten kommt dann auch die fehlende Einspeisevergütung aus dem Stromverkauf dazu. Mit einer Solaranlagenversicherung können Sie sich im Schadenfall vor der finanziellen Mehrbelastung wirksam schützen.

Es gibt zwei Möglichkeiten Ihre Photovoltaikanlage abzusichern:

Zum einen können Sie Ihre Anlage über die bestehende Wohngebäudeversicherung mitversichern oder direkt eine separate PV-Versicherung abschließen. Informieren Sie sich im Vorfeld umfassend darüber, welche Schäden und Risiken im Einzelnen abgesichert sind und welche nicht!

Beispiel Wohngebäudeversicherung:

Wird im Schadenfall auch der Ertragsausfall vergütet? Welche Anlagenteile sind versichert? Welche Gefahren sind versichert? Ist auch der Energiespeicher bzw. die Wallbox mit versichert? Wie werden „Innere Betriebsschäden“ entschädigt? Lesen Sie sich die Klauseln genau durch! Informieren Sie sich, was im Versicherungsschutz enthalten ist und was nicht!

Eine spezielle PV-Versicherung beinhaltet die Allgefahrendeckung. Der Versicherungsschutz ist hier weitaus umfangreicher und besteht bei Beschädigungen durch: Sturm, Blitz, Hagel, Brand, Überspannung, Kurzschluss, Diebstahl, Vandalismus, Explosion, Wasser, Vorsatz, Bedienungsfehler, Frost, Schneedruck, Tierverbiss und vielem mehr.

Deshalb:

Mit einer Allgefahrenversicherung sichern Sie Ihre PV-Anlage vor den finanziellen Folgen eines unvorhersehbaren Schadenereignisses bestmöglich ab. Versicherungsschutz erhalten Sie bereits ab 75 Euro netto im Jahr. Die Versicherung übernimmt nicht nur die notwendigen Reparaturkosten, sondern ersetzt Ihnen auch den entstandenen Ertragsausfall.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf: www.rosa-photovoltaik.de

Tipp:

Wenn Sie sich für eine spezielle Solaranlagenversicherung entscheiden, sollten Sie trotzdem dem Wohngebäudeversicherer über die Installation der Solaranlage informieren, da eine Gefahrerhöhung vorliegt. Die Versicherungssumme der Wohngebäude-Versicherungssumme muss nicht erhöht werden, sofern die Gefahren über die Photovoltaikanlagenversicherung abgedeckt sind. Damit Sie Ihren vertraglichen Obliegenheiten nachkommen können, haben wir Ihnen einen Vordruck zur Meldung an die Gebäudeversicherung (Word- und PDF-Dokument) vorbereitet. Den Link dazu finden Sie hier.

Die Betreiberhaftpflichtversicherung

Warum ist eine Betreiberhaftpflicht so wichtig? Die Solaranlagenversicherung reguliert Sachschäden, die an der PV-Anlage entstanden sind. Die Betreiber-Haftpflicht hingegen schützt Sie vor unerwarteten Schadenersatzansprüchen, die durch Ihre Solaranlage einem Dritten entstehen könnten, die sogenannten Fremdschäden.

Beispiel:

Jemand parkt seinen PKW vor Ihrem Haus. Durch eine starke Sturmböe löst sich einen Bauteil der Anlage und stürzt mit voller Wucht auf den PKW, der dabei stark beschädigt wird. Als Betreiber der netzgekoppelten PV-Anlage haften Sie für den entstandenen Sachschaden. Existiert kein Haftpflichtschutz, müssen Sie den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen und das kann schlimmsten Falls teuer werden.

Gut zu wissen!

Haben Sie sich für eine separate Betreiberhaftplichtversicherung entschieden, prüft der Versicherer im Schadenfall zunächst, ob Sie überhaupt schadenersatzpflichtig sind, d. h. ob der Anspruch des Geschädigten über die vereinbarten Bedingungen überhaupt versichert ist. Liegt dieser Fall vor, wird der Schaden im Rahmen des vereinbarten Vertrages vom Versicherer reguliert. Ist der Anspruch ungerechtfertigt, wird der Versicherer versuchen, den Schaden von Ihnen abzuwenden.

Gegebenenfalls auch juristisch. Die Kosten der Schadensabwehr trägt der Versicherer.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Haftpflichtversicherung für Ihre Photovoltaikanlage abzuschließen:

Sie können den Haftpflichtschutz bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung anfragen, ob die Anlage mit in den bestehenden Versicherungsschutz eingeschlossen werden kann bzw. was eine Mitversicherung kosten würde.

Tipp:

Bei Ihrem bestehenden Vertrag prüfen Sie bitte, ob „gesetzliche Haftpflichtansprüche durch das entgeltliche (gewerbliche) Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz des Stromversorgers“ deklariert sind. Zudem sollten ausreichend hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Regressansprüche des EVU (=Energieversorungsunternehmen)) vereinbart sein.

Sie können aber auch eine separate Betreiberhaftpflichtversicherung für Ihre Anlage online abschließen und das bereits ab 45 Euro netto im Jahr.

Nähere Infos und Tarifrechner finden Sie unter: Betreiberhaftpflichtversicherung

Einen Überblick über die Versicherungsleistungen und die jeweiligen Versicherungstarife der vorgenannten Versicherungskonzepte finden Sie auf:

www.rosa-photovoltaik.de

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