Zahlt die Reparaturrechnung die Gebäudeversicherung?
Worum geht es?
Ihre Solaranlage liefert bei strahlendem Sonnenschein keine konstanten Energieerträge mehr. Ein offensichtlicher Schaden, der die verminderte Energieleistung erklären könnte, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen! Was ist passiert?
Schadensursache: Marderbiss
Um die Ursache für den Leistungsabfall herauszufinden, rufen Sie einen Solarteur. Der Defekt ist vom Fachmann schnell lokalisiert. Es handelt sich um ein von einem Marder durchgebissenes Solarkabel: die Ursache für den Leistungsabfall der Anlage. Durch den Kabeldefekt lieferten mehrere in der Reihe verbundenen Solarmodule keinen Strom mehr. Es ist keine Seltenheit, dass Solarkabel durch die scharfen Zähne von Mardern beschädigt werden und dadurch die PV-Anlage ganz oder teilweise ausfällt.
Wir kennen Marderschäden hauptsächlich aus dem Kraftfahrzeugbereich. Jährlich werden den Kfz-Versicherungen über 200.000 Marderschäden gemeldet. Die jährlichen Reparaturkosten gehen in die Millionen! Genaue Zahlen zu Schäden, die Marder an Photovoltaikanlagen anrichten, ist nicht bekannt.
Die Folgen eines Marderbisses
Ein durch einen Marderbiss beschädigtes oder komplett durchtrenntes Solarkabel kann zu Ertragsverlusten führen. Es ist aber auch möglich, dass ein beschädigtes bzw. nicht mehr isoliertes Kabel sich an der Schadstelle so weit erwärmt, dass es eine akute Brandgefahr darstellen kann. Klar ist: Je mehr Kabelleitung beschädigt wurde, desto größer der Arbeitsaufwand der Neuinstallation und je höher natürlich die Reparaturrechnung.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten?
Ist Ihre Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sollten Sie den Schaden in jedem Fall Ihrer Versicherung melden. Ob „Schäden durch Tierbisse“ in Ihrer Police mitversichert sind, sollten mit Ihrem Gebäudeversicherer klären. In der Regel sind in der Wohngebäudeversicherung nur fest definierte Gefahren versichert wie:
Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Implosion, Brand, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frostschäden. Tierverbiss gehört in der Regel nicht dazu!
Was ist die Folge?
Ist die Gefahr „Tierverbiss“ nicht mitversichert, dann tragen Sie als Solaranlagenbetreiber das Risiko und somit auch die Kosten für die Reparatur. Die können für An- und Abfahrt, Anlagenüberprüfung und Instandsetzung schon mal mehrere Hundert Euro betragen. Wobei die beschädigten Einzelteile wie Kabel, Buchsen, Stecker und Kupplungen den geringsten Wert der Reparaturrechnung ausmachen. Auch den entstandenen Ertragsausfall tragen Sie selbst. Je nachdem, wie lange Sie auf den Solarteur bzw. den Reparaturtermin warten, kann das in der gegenwärtigen Situation durchaus schon mal etwas länger dauern.
Was Sie konkret tun können!
Wer sich umfangreich gegen Schäden an der Photovoltaikanlage versichern möchte, der entscheidet sich am besten gleich für eine Allgefahrenversicherung. Sie deckt alle unvorhersehbaren Gefahren und Risiken ab, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen sind. Dazu gehören: Kriegs- und Kernenergieereignisse, Vorsatz des Betreibers und betriebsbedingte Abnutzung und Alterung sowie Garantieschäden.
In der Allgefahrenversicherung gelten als versichert:
Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitz, Frost
Vandalismus, Vorsatz Dritter, Sabotage
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler
Überspannung, Überstrom, Kurzschluss
Brand, Explosion, Implosion, Sengen, Glühen
Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
Tierverbiss (z. B. Marderbiss)
Bei einem versicherten Sachschaden ist auch der Ertragsausfall mitversichert. Energiespeicher, E-Ladestation und zahlreiche Deckungserweiterungen gehören ebenfalls zum Deckungsumfang.
Zuverlässigen Versicherungsschutz können Sie bereits ab 58 Euro netto im Jahr online beantragen. Nähere Informationen und Tarifrechner finden Sie auf: