Wie Sie Ihre Solaranlage jetzt richtig anmelden und in 3 Minuten versichern

Solarstrom ist konkurrenzlos günstig. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Stromkostenentwicklung. Das ist wohl auch der Grund, warum die Solarbranche derzeit einen so rasanten Aufschwung erlebt.

Wenn Sie entschieden haben, sich eine Solaranlage anzuschaffen, dann sollten Sie zuvor einiges beachten. So muss die neue Solaranlage angemeldet bzw. registriert werden. Wo? Das sagen wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.

Netzbetreiber

Wird überschüssiger Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist, ist der örtliche Energieversorger vor dem Montagetermin über die beabsichtigte Installation zu informieren. Der Netzbetreiber prüft im Vorfeld, ob die geplante Anlage mit dem Stromnetz kompatibel ist. Er kann eine Netzverträglichkeitsprüfung Ihrer Anlage veranlassen. Laut Gesetzgeber hat der Energieversorger hierfür bis zu 8 Wochen Zeit. Erst wenn die Freigabe erteilt ist, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.

Die Anlage beim Energieversorger anzumelden ist unabdingbar, da er auch für die Auszahlung der Einspeisevergütung verantwortlich ist.

Bundesnetzgentur

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, ihre PV-Anlage sowie den dazugehörigen Batteriespeicher bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Empfehlenswert ist die Anmeldung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder kurz vorher. Alle anlagerelevanten Daten sind in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, entfällt Ihr Anspruch auf finanzielle Förderung über die Einspeisevergütung.

Hier geht es zum Marktstammdatenregister.

Inbetriebnahme-Protokoll

Das Inbetriebnahmeprotokoll in sehr wichtiges Dokument für den Betreiber, das eine Vielzahl wichtiger Informationen enthält. Es wird vom Montageunternehmen ausgestellt und weist den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gegenüber dem Netzbetreiber nach. So kann festgestellt werden, welcher Stichtag für die Berechnung der Einspeisevergütung anzusetzen ist. Es dient auch als Nachweis für die Versicherung, dass die Anlage fachgerecht montiert wurde, allen Normen und Vorschriften entspricht und einwandfrei funktioniert. Das Protokoll sichert dem Betreiber auch etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller zu. Das Inbetriebnahmeprotokoll wird nach Aushändigung zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur an den örtlichen Netzbetreiber übermittelt.

Finanzamt

Der Betrieb einer Solaranlage gilt als gewerbliche Tätigkeit und ist dementsprechend umsatzsteuerpflichtig. Die Inbetriebnahme der Solaranlage gilt als Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und sollte dem Finanzamt innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden. Da es unterschiedliche Varianten gibt, sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Gewerbeamt

Nur wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage einen jährlichen Gewinn von mehr als 24.500 Euro erzielen, müssen Sie für die Solaranlage ein eigenes Gewerbe anmelden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die PV-Anlage auf einem Geschäftsgebäude befindet. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Gewerbe- oder Ordnungsamt auf.

Nicht verpflichtet zur Anmeldung sind Sie, wenn …

Nur wer den selbsterzeugten Solarstrom aus der PV-Anlage zu 100 Prozent selbst nutzt und keine Energie ins öffentliche Netz einspeist, braucht seine Anlage weder beim Finanzamt noch beim Energieversorger anzumelden.

Versicherungsschutz

Die Photovoltaikanlage gegen eine Vielzahl möglicher Gefahren und Risiken zu versichern, geht weitaus einfacher. In nur 3 Minuten – einfach online und bereits ab 58 Euro netto im Jahr.

Nähere Information dazu finden Sie auf: www.rosa-photovoltaik.de

Wie Sie Ihre Solaranlage jetzt richtig anmelden und in 3 Minuten versichern

Schreibe einen Kommentar