Separate Photovoltaikanlagen-Versicherung oder Erweiterung der Wohngebäudeversicherung?
Die Kosten für eine PV-Anlage auf Wohngebäuden erreichen schnell fünfstellige Beträge. Da ist es nur verständlich, dass jeder Eigentümer diese Investition bestmöglich gegen alle unvorhersehbaren Sachschäden absichern möchte. Jetzt stellt sich die Frage: Soll die Photovoltaikanlage in die bestehende Gebäudeversicherung integriert werden oder sollte man besser eine separate Photovoltaikanlagenversicherung abschließen? Beides ist möglich. Aber wo überwiegen die Vorteile? Darüber möchten wir Sie in nachfolgendem Beitrag kurz informieren.
Photovoltaikanlagen und Wohngebäudeversicherungen
In den Standardpolicen der Wohngebäudeversicherer sind Photovoltaikanlagen vielfach nicht vorgesehen. Hier ist eine Erweiterung des bestehenden Vertrages notwendig. Die damit verbundene Erhöhung der Versicherungssumme bedeutet natürlich auch eine entsprechende Mehrprämie.
Wichtiger Tipp:
Auch wenn die Photovoltaikanlage mit einem eigenständigen Photovoltaikversicherung-Vertrag abgesichert wird, empfehlen wir eine Anzeige der installierten PV-Anlage bei der Wohngebäudeversicherung. Diese könnte sich im Schadenfall auf eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung berufen und eine Regulierung einschränken oder gänzlich verweigern! Hier erhalten Sie ein entsprechendes Musterschreiben zur Weiterleitung an die Gebäudeversicherung.
Obliegenheiten vor und während des Vertrages
Verschiedene Versicherer bestehen beim Einschluss der PV-Anlage in die Wohngebäudeversicherung auf die Einbindung der Anlage in eine bestehende Blitzschutzabsicherung. Diese mit zusätzlichen Kosten verbundene Anforderung ist in der Regel bei einer eigenständigen PV Versicherung nicht gegeben. Gleiches gilt für die dauerhafte Einrichtung einer Fernwartung oder dem Nachweis eines Wartungsvertrages.
Umfang des Versicherungsschutzes
Auch wenn Ihre Anlage kostenfrei oder ohne zusätzliche vertragliche Anforderungen in die bestehende Wohngebäudeversicherung eingebunden werden kann, lohnt natürlich ein Vergleich der versicherten Leistungen:
Leistungsmerkmale* | Wohngebäude-versicherung | Photovoltaik-Versicherung |
Sachschäden in Folge von: | ||
Brand | ja | ja |
Sturm | ja | ja |
Hagel | ja | ja |
Leistungswasser | ja | ja |
Explosion | ja | ja |
Implosion | ja | ja |
Aufprall eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung | ja | ja |
Direkter Blitzeinschlag | ja | ja |
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | nein | ja |
Überspannungs- oder Induktionsschäden | nein | ja |
Tierverbiss | nein | ja |
Luftbewegungen unter Stärke 8 | nein | ja |
Vorsatz Dritter | nein | ja |
Sabotage | nein | ja |
Vandalismus | nein | ja |
Hochwasser | nein | ja |
Erdbeben | nein | ja |
Konstruktionsfehler | nein | ja |
Material- u. Ausführungsfehler | nein | ja |
Bedienfehler | nein | ja |
Materialfehler | nein | ja |
Ersatz der Einspeisevergütung (Ertragsausfall) | nein | ja |
*=je nach Bedingungswerk und Anbieter kann es Abweichungen geben |
Sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der speziellen Photovoltaikversicherung gilt: Der Versicherer übernimmt die Kosten, die für die Wiederherstellung, die Reparatur oder die Wiederbeschaffung anfallen. Allerdings muss der Schaden an der Anlage durch eine über den Vertrag genannte versicherte Gefahr entstanden sein.
Im Wohngebäudevertrag werden die versicherten Gefahren meist abschließend aufgezählt. Dagegen stellt die Photovoltaikversicherung eine Allgefahrenversicherung dar. Nur die definitiv im Vertrag ausgeschlossenen Gefahren sind nicht mitversichert.
Dazu ein einfaches Beispiel aus der Praxis:
Der Blitz schlägt in das Haus Ihres Nachbars ein. Durch die daraus entstandene Überspannung wird ein Schaden an Ihrer Photovoltaikanlage verursacht. Über die PV-Versicherung ist der Schaden versichert, über die Wohngebäudeversicherung jedoch nicht. Gleiches gilt hier auch für den daraus entstandenen Ertragsausfall.
Abschließend lässt sich feststellen, dass ….
… eine Photovoltaikanlage rundum gut versichert sein sollte. Daher ist es ratsam, sich vor dem Einschluss in die bestehende Wohngebäudeversicherung genau über den Umfang des Versicherungsschutzes zu informieren. Erfragen Sie bei Ihrer Gebäudeversicherung die Prämienhöhe für Ihren Anlagentyp und vergleichen Sie die Prämie als auch die versicherten Leistungen genau. Über www.rosa-photovoltaik.de erhalten Sie eine Photovoltaikversicherung bereits ab 75 Euro netto im Jahr. Eine geringe Mehrprämie für eine Spezialdeckung relativeiert sich meist schon nach dem ersten Schadenfall.
Was eine spezielle Photovoltaikanlagen-Versicherung für Ihre Photovoltaikanlage kostet, können Sie auf unserer Website mit Hilfe unserer Photovoltaikversicherung Tarifrechner schnell und einfach ermitteln.