Voreilige Kündigung einer bestehenden Photovoltaik-Versicherung – Vorsicht ist geboten!
Unsere Deckungskonzepte haben wir im Laufe der Zeit und mit der Erfahrung im Bereich Photovoltaik (seit 2007) für Sie ausgehandelt und auch immer weiter entwickelt. Selbst die Tests renommierter Anbieter (Stiftung Warentest-Finanztest, Ökotest etc.) zeigen, dass es nicht einfach ist die Unterschiede der einzelnen Versicherer und Tarifwerke zu erkennen (Vergleichen Sie dazu gerne unsere Beiträge hier im Blog).
Daher ist ein detaillierter Vergleich der Absicherung Ihrer Investition nicht die reine Betrachtung der jährlichen Versicherungsprämie. Deckungserweiterungen wie innere Betriebsschäden, verlängerte Haftzeit beim Ertragsausfall, De- und Remontagekosten bei Gebäudeschäden oder die Restwertanrechnung im Schadenfall sind nur einige wenige Punkte, die im Schadenfall einen eventuellen Beitragsvorteil schnell in den Hintergrund stellen.
Desweiteren hat sich die Annahmepolitik der Versicherer für „Altanlagen“ erheblich verändert. Viele Versicherer möchten keine Photovoltaikanlagen mehr versichern, die älter als 2 Jahre sind. Die Risikoprüfung hinsichtlich des Gebäudes auf dem die PV-Anlage installiert ist und auch die Bauart der Photovoltaikanlage an sich, führt zu Leistungsausschlüssen, höheren Selbstbehalten oder gar zu Antragsablehnungen. Gleiches gilt für vorschadenbehaftete Verträge!
Außerdem ist die einzelvertragliche Schadenquote umso günstiger, je länger ein Vertrag bei einem Versicherer verbleibt. Das Risiko der Vertragskündigung durch den Versicherer nach einem versicherten Schaden wird somit verringert.
Mit unseren Versicherungspartnern ist in der Regel die Leistungsupdate-Garantie vereinbart, sodass auch ältere Anlagen von den künftigen Leistungsverbesserungen profitieren.
Wenn Sie trotz allem Ihren Photovoltaikversicherung kündigen möchten, achten Sie darauf, dass erst der Folgeversicherer eine Zusage tätigt. Erst wenn diese schriftlich vorliegt, sollten Sie Ihren Bestandvertrag kündigen.