Gerade was den Garantieschaden in Verbindung mit der Photovoltaikversicherung angeht, so kommen häufig Fragen auf.
Grundsätzlich sind in der Photovoltaikversicherung Garantieschäden ausgeschlossen. Denn von der Photovoltaikversicherung werden nur Schäden reguliert, die nicht vorhersehbar, von außen auf die versicherte Sache einwirken. Darunter fällt z. B. der Hagelschaden, Überspannungsschaden, Sturmschaden, Diebstahl etc.
Hat ein Wechselrichter der versicherten Anlage einen Defekt zu verzeichnen, der ohne eine nicht vorhersehbare Einwirkung von außen zustande kam, so ist dieser nicht versichert. In dem Fall kann es ein vom Hersteller abgedeckter Garantieschaden sein oder der Wechselrichter muss auf Kosten des Betreibers ausgetauscht werden.
Siehe dazu auch:
ABE § 2 Nr. 1 und Nr. 5