Ist bei einem Antrag auf Photovoltaikversicherung der Netto- oder Bruttowert der Photovoltaikanlage anzugeben? Eine Frage, die immer wieder gestellt wird.
Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, so geben Sie immer den Nettowert der Photovoltaikanlage an.
Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, was eher unüblich ist, geben Sie den Bruttowert (inkl. Mwst.) der Photovoltaikanlage an. Ein Hinweis, das es sich um den Bruttowert handelt, sollte im Antrag auf Photovoltaik-Versicherung nicht fehlen.
Netto oder Bruttowert angeben