Vermehrt erhalten wir Schadenanzeigen zur Photovoltaikversicherung, in denen unsere Versicherten einen Ertragsausfall geltend machen, weil die Anlage längere Zeit keinen Strom mehr produziert hat. Grund sind ausgelöste Sicherungen oder das Abschalten der Anlage durch den FI-Schalter.
Dies kann, vor allem wenn die versicherte Anlage nicht vor Ort installiert ist und keine Fernüberwachung vorhanden ist, zu längeren Ausfallzeiten führen. Denn oft wird der Ausfall zufällig oder erst mit Erhalt der Jahresabrechnung des Energieversorgers bemerkt.
Ein Anspruch auf Erstattung des Ertragsausfalls durch die Allgefahrenversicherung ist hier aber nicht gegeben. Grundsätzlich ist der vom Grunde her versicherte Sachschaden Voraussetzung für den Anspruch auf Ertragsausfall-Leistungen aus der Allgefahrenversicherung.
Eine Sicherung oder ein FI-Schalter hat aber die Aufgabe die Anlage vor einem Schaden durch Fehlerstrom, Überspannung etc. zu schützen. Dies bedeutet, dass diese Teile bestimmungsgemäß ausgelöst wurden. Einen Sachschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen hat die Anlage daher nicht erlitten. Somit fehlt die Grundlage für die Erstattung des entgangenen Stromerlöses.
Darüber hinaus sind sonstige Teile, die während der Lebensdauer der PV-Anlage erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen nicht mitversichert ( ABE 2011 §1,2). Dies ist bei Sicherungen immer gegeben.
Wir empfehlen daher dringend, Anlagen die nicht regelmäßig vor Ort gesichtet werden können, mit Fernüberwachungen auszustatten oder jemanden mit der regelmäßigen Sichtung der PV-Anlage zu beauftragen.
Vielen Dank für den interessanten Beitrag! Wir möchten eine Photovoltaikanlage installieren lassen, daher ist es gut zu wissen, dass es eine Photovoltaikversicherung gibt. Danke für den Hinweis, die Anlage regelmäßig überprüfen zu lassen.