Photovoltaikversicherung und Obliegenheiten – Risikomanagement Teil 3

Photovoltaikversicherung Risikomanagement -Teil 3

Obliegenheiten vor dem Schadensfall sind in nahezu jedem Versicherungsvertrag vereinbart. Es ist wichtig, diese vor Vertragsabschluss zu kennen und zu befolgen bzw. umzusetzen. Folgend haben wir die Gefahren bei Verletzung von Obliegenheiten im Rahmen von Photovoltaikversicherungen aufgeführt.

Gefahr der Leistungsfreiheit des Versicherers

  • Verlust des Versicherungsschutzes: Bei Verletzung von Obliegenheiten kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit werden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall keine oder nur reduzierte Entschädigung erhält.
  • Vollständige Leistungsfreiheit: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten kann der Versicherer vollständig von der Leistungspflicht befreit sein. Das betrifft beispielsweise die unterlassene regelmäßige Wartung und Inspektion der Photovoltaikanlage, sofern vereinbart.

Gefahr der Quotelung

  • Teilleistung: Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung kürzen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nur einen Teil der Versicherungssumme erhält, entsprechend der Schwere der Obliegenheitsverletzung.

Rechtsfolgen durch Obliegenheitsverletzung nach Schadenseintritt

  • Nachträgliche Ermittlung von Obliegenheitsverletzungen: Stellt sich nach Eintritt des Schadens heraus, dass Obliegenheiten verletzt wurden (z.B. Nichtanzeige von Risikoveränderungen), kann dies zur Leistungsverweigerung oder -kürzung führen.

Spezifische Obliegenheiten in der Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung kann zahlreiche Obliegenheiten beinhalten. Jeder Versicherer kann Obliegenheiten nach eigenen Vorstellungen im Vertrag verankern. Folgend sind einige genannt.

Regelmäßige Wartung und Inspektion

  • Technische Überprüfungen: Photovoltaikanlagen müssen regelmäßig gewartet und inspiziert werden, um eine optimale Funktion und Sicherheit zu gewährleisten.
  • Dokumentation: Wartungen und Inspektionen sollten dokumentiert und bei Bedarf dem Versicherer vorgelegt werden.

Einhalten von Sicherheitsvorschriften

  • Brandschutz: Maßnahmen zum Brandschutz müssen eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Installation und den Betrieb der Anlage.
  • Technische Standards: Die Anlage muss den geltenden technischen Standards entsprechen, um Versicherbarkeit zu gewährleisten.

Anzeige von Risikoveränderungen

  • Erweiterung oder Modifikation der Anlage: Jede Veränderung der Anlage, die das Risiko beeinflussen könnte, muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.

Beachtung von Herstellervorgaben bei Montage und Betrieb

  • Montageanweisungen: Die Photovoltaikanlage muss gemäß den spezifischen Anweisungen des Herstellers installiert werden. Fehler bei der Installation können das Risiko von Schäden erhöhen und den Versicherungsschutz gefährden.
  • Betriebsanweisungen: Auch der Betrieb der Anlage muss nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen. Nichtbeachtung kann zu Betriebsstörungen oder Schäden führen, die möglicherweise nicht versichert sind.

Schadenminderungspflicht

  • Maßnahmen zur Schadensbegrenzung: Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren.

Unterstützung durch einen auf Photovoltaikversicherungen spezialisierten Versicherungsmakler

Ein spezialisierter Versicherungsmakler kann für den Versicherungsnehmer von großem Vorteil sein.

  • Beratung und Expertise: Ein auf Photovoltaikversicherungen spezialisierter Makler kennt die spezifischen Anforderungen und Risiken dieser Branche genau und kann maßgeschneiderte Versicherungslösungen anbieten.
  • Überprüfung der Obliegenheiten: Der Makler hilft dem Versicherungsnehmer, alle relevanten Obliegenheiten zu verstehen und umzusetzen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
  • Schadenmanagement: Im Schadensfall unterstützt der Makler bei der Schadenmeldung und der Kommunikation mit dem Versicherer, um eine schnelle und faire Schadensregulierung zu gewährleisten.
  • Kontinuierliche Betreuung: Ein guter Makler bietet regelmäßige Überprüfungen des Versicherungsschutzes an und passt diesen bei Bedarf an veränderte Bedingungen oder neue Risiken an.

Praktische Auswirkungen und Nachteile für den Versicherungsnehmer

  • Finanzielle Belastung: Bei Leistungsfreiheit oder Quotelung muss der Versicherungsnehmer die Schadenskosten teilweise oder vollständig selbst tragen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
  • Reputationsschaden: Eine beschädigte oder nicht funktionsfähige Photovoltaikanlage kann das Image eines Unternehmens schädigen, insbesondere wenn das Unternehmen Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit betont.
  • Betriebsunterbrechung: Schäden an der Photovoltaikanlage können zu Betriebsunterbrechungen führen, die weitere finanzielle Verluste nach sich ziehen.

Fazit

Die Einhaltung von Obliegenheiten ist in der Photovoltaikversicherung von entscheidender Bedeutung. Versicherungsnehmer sollten sich der spezifischen Anforderungen bewusst sein und diese konsequent erfüllen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden und im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein. Besonders die Beachtung der Herstellervorgaben bei Montage und Betrieb der PV-Anlage ist entscheidend, um technische Probleme zu vermeiden und die volle Versicherungsleistung zu erhalten. Ein auf Photovoltaikversicherungen spezialisierter Versicherungsmakler kann dabei eine wertvolle Unterstützung bieten, indem er umfassend berät und wenn möglich, die Obliegenheiten im Sinne des Interessenten entschärft.

Photovoltaikversicherung und Obliegenheiten – Risikomanagement Teil 3

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