Was sind Schadensuchkosten im Rahmen der Photovoltaikversicherung? Welche Leistungen werden im Rahmen der Schadensuchkosten vom Versicherer wann erbracht? Schadensuchkosten sind eine Deckungserweiterung (Ergänzung) zu den „Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“, die gesondert vereinbart wird. Dies geschieht in der Regel über die „Besonderen Vereinbarungen“ oder „Besondere Bedingungen“. Der Wortlaut der Vereinbarung zu Schadensuchkosten sieht z. B. wie folgt aus:
„Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 25.000 EUR, die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren“
Zu beachten ist, dass Schadensuchkosten nur dann übernommen werden, wenn es sich um ein versichertes Ereignis handelt. Es muss sich dementsprechend um einen Versicherungsfall handeln. Ein Versicherungsfall wiederum liegt vor, wenn eine versicherte Gefahr (Feuer, Sturm, Hagel, Eisgang, Schneedruck, Tierverbiss, Blitzschlag u.v.m.) zu einem Sachschaden führt. Der Sachschaden ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sache.
Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele versicherter und nicht versicherten Schadensuchkosten der Photovoltaik-Versicherung.
Tierverbiss
Ein String einer PV-Dachanlage weist einen Isolationsfehler auf. Die genaue Ursache kann nur nach einer Teil-Demontage festgestellt werden. Ein Gerüst wird aufgestellt und Module werden demontiert. Es wird ein Tierverbiss durch Marder an der Verkabelung festgestellt und dokumentiert. Ein häufig auftretender Versicherungsfall. Es werden die Kosten für die Suche (Gerüst und Demontage) und die Reparatur des Kabels mit anschließender Remontage übernommen. Die von außen einwirkende Gefahr ist der Marder. Der Sachschaden an dem Kabel erfolgt durch Verbiss und ist eine Beschädigung der versicherten Sache.
Mangel
Es liegt wieder ein Isolationsfehler vor. Die Ursache ist unbekannt. Es wird mit der Fehlersuche begonnen. Ein Gerüst wird aufgestellt, Module werden demontiert. Es stellt sich heraus, dass einige Steckverbindungen einen produktionsbedingten Mangel aufweisen und den Fehler verursachten.
Es liegt kein Versicherungsfall vor. Es ist keine äußere Einwirkung mit einem daraus resultierendem Sachschaden zu verzeichnen. Der Mangel ist grundsätzlich nicht über die Photovoltaikversicherung gedeckt. Die Schadensuchkosten und die Reparatur werden nicht erstattet.
Hagelschaden
Ein heftiger Hagelschlag mit sehr großen Hagelkörnern verursacht einen Glasbruch an 5 % der installierten PV-Module. Die Austauschkosten der gebrochenen Module möchte der Photovoltaikversicherer sofort ersetzen. Der PV-Anlagenbetreiber befürchtet jedoch, dass weitere Module durch den Hagel (Microrisse) beschädigt sein könnten. Er veranlasst eine Elektrolumineszenz-Messung (Schadensuche). Es werden alle PV-Module demontiert und überprüft. Es stellt sich heraus, dass 5 weitere Module durch den Hagelschlag beschädigt sind.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die PV-Module mit Glasbruch und für die 5 nachweislich durch den Hagel beschädigten PV-Module. Die Schadensuchkosten (De- u. Remontage und Elektrolumineszenz-Messung) werden lediglich anteilig für die 5 mit Microrissen beschädigten Module übernommen, da für die anderen Module kein Versicherungsfall vorliegt.
Weitere Informationen zur Photovoltaikversicherung erhalten Sie auf www.rosa-photovoltaik.de
Vielen Dank für die hilfreichen Beispiele, diese machen einige Sachlagen viel klarer! Auch ich hatte einen ähnlichen Vorfall, der durch Microrisse in der Photovoltaikanlage verursacht wurde. Nun bleibt zu hoffen, dass keine weiteren Sachschäden entstehen.
Viele Grüße
Antonia