Betreibermodelle für Photovoltaikanlagen gibt es viele. Sie sind so unterschiedlich wie die Beweggründe, warum sich Hauseigentümer für eine Solaranlage entscheiden. Zumeist ist der Entschluss abhängig von der persönlichen Zielsetzung und dem individuellen Bedarf. Die häufigsten Motive – ohne Gewichtung – sind:
- Einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten
- Unabhängig von den Stromversorgern eigenen Strom zu produzieren
- Der steigenden Strompreisentwicklung zu entfliehen
- Stromkosten reduzieren, um langfristig Geld zu sparen
- Durch Solaranlagen-Investment den Immobilienwert zu steigern
- Mit selbst erzeugtem Sonnenstrom zusätzlich Geld zu verdienen
- Förderungen mitnehmen, um Investitionskosten zu reduzieren
- Interesse an der Technologie, grünen Strom selbst herzustellen
Die häufigste Art der Solarstromerzeugung
Wenn wir über ein Betreibermodell für eine Photovoltaikanlage sprechen, dann denken wir sofort an die bekannteste Form: Den Kauf bzw. die Installation einer Solaranlage auf dem Dach des eigenen Hauses, um klimaneutralen Sonnenstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren.
Doch im Zuge der steigenden Nachfrage haben sich im Bereich solarer Betreibermodelle neben dem „Eigentümermodell“ einige innovative Alternativen entwickelt, die je nach Bedarf und Zielgruppe unterschiedlich attraktiv sein können. Über diese alternativen Geschäftsmodelle möchten wir heute sprechen.
Was ist ein Betreibermodell eigentlich?
Ein Betreibermodell beschreibt die Art und Weise, wie eine Solaranlage betreiben und finanziert wird, wer den erzeugten Strom nutzt bzw. verkauft und wer für die Wartung und Instandhaltung der Anlage verantwortlich ist. Welche unterschiedlichen Betreibermodelle für Photovoltaikanlagen gibt es? Einige Beispiele wollen wir einmal näher anschauen:
Das Eigentümermodell – Solarstrom selber erzeugen und nutzen!
Bei einem Eigentümermodell hat eine Privatperson oder ein Unternehmen eine PV-Anlage gekauft oder finanziert und auf dem eigenen Gebäude oder Grundstück installiert. Der Eigentümer kann den erzeugten Sonnenstrom selbst verbrauchen und/oder ins öffentliche Netz einspeisen. Ihm obliegt die volle Kontrolle über die Stromproduktion, die Nutzung und den Verkauf des erzeugten Solarstroms. Er trägt jedoch die komplette Verantwortung für Betrieb, Instandhaltung, Reinigung, mögliche Reparaturen und Wartung der Anlage selbst.
Das Pachtmodell – Solaranlage pachten und Energieerzeugung nutzen
Private Hauseigentümer, die sich keine eigene Solaranlage kaufen möchten, aber dennoch Solarstrom zur Eigennutzung auf dem eigenen Hausdach produzieren möchten, können vielerorts ein entsprechendes Angebot beim örtlichen Energieversorger in Anspruch nehmen.
Bei einem Pachtmodell wird eine Photovoltaikanlage von einem spezialisierten Unternehmen auf das Haus oder Grundstück eines Pächters (Anlagenbetreiber) installiert und dort betrieben.
Der Solaranlagennutzer schließt mit dem Verpächter (z. B. Energieversorger) einen langjährigen Pachtvertrag ab. Der Pächter erhält ein Rundum-Sorglos-Paket, das die Planung sowie Montage der PV-Anlage umfasst. Dafür zahlt der Pächter an den Anlageneigentümer eine monatliche Pachtgebühr und kann dafür den erzeugten Solarstrom selber nutzen oder einspeisen. Der Pächter hat keinerlei Verantwortung für den Betrieb der PV-Anlage.
Wer eine Solaranlage pachtet, kann ohne große Investitionskosten relativ zeitnah von den Vorteilen der Solarstromerzeugung profitieren. Beim Pachtmodell besteht jedoch auch immer eine gewisse Abhängigkeit vom Anlageneigentümer. Im Vorfeld sollte immer genau geprüft werden, ob dieses Modell für einen wirtschaftlich attraktiv ist!
Das Leasingmodell – Eine Solaranlage leasen und den Betrieb auslagern
Beim Leasing einer Solaranlage verhält es sich ähnlich wie beim Leasing eines Fahrzeugs. Der Leasinganbieter kauft die zuvor ausgewählte Photovoltaikanlage und montiert diese auf dem Dach einer Privatperson oder einer Firma. Der Leasingnehmer hat die freie Wahl: Er kann den erzeugten Strom selbst nutzen oder ihn in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Das Unternehmen, das die Photovoltaikanlage besitzt, ist in der Regel auch für die Installation, den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Für die Anlagennutzung inklusive Nebenkosten wie Wartung zahlt der Anlagenbetreiber (Leasingnehmer) dem Leasinggeber ein festes monatliches Entgelt (Leasingraten). Der Leasingvertrag hat oftmals eine Laufzeit von 20 Jahren und mehr. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gibt es zwei Optionen: Entweder wird die Solaranlage zum Restwert übernommen oder demontiert.
Solar-Contracting – Solaranlage mieten und betreiben lassen
Modell: Anlagen-Contracting
Das Contracting-Modell verschafft Unternehmen, Gewerbebetrieben und Hauseigentümern den Zugang zu günstigen Solarstrom, ohne selbst in eine Photovoltaikanlage investieren zu müssen. Vereinfacht ausgedrückt: Dach gegen Solaranlage.
Der Gebäudeeigentümer verpachtet sein Dach an einen Contractor (Energieunternehmen/Stadtwerk) zum Zwecke der Eigenstromerzeugung. Der Contractor installiert auf eigene Kosten eine PV-Anlage auf das Dach des Gebäudes. Der Hauseigentümer wird Pächter der Solaranlage und somit nicht nur Solarstromabnehmer, sondern auch Betreiber. Er zahlt für die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit (i. d. R. 20 Jahre) dem Contractor für die Anlagenpacht und die Betriebskosten der PV-Anlage eine fixe monatliche Pauschale.
Modell: Liefer-Contracting
Der Gebäudeeigentümer (Contracting-Nehmer) stellt dem Contractor gegen Gebühr (Pacht) eine freie Dachfläche für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage zur Verfügung.
Der Contractor übernimmt die Planung, Finanzierung, Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage sowie die Wartung und Funktionsüberwachung. Bei ihm liegt das komplette Betreiberrisiko.
Der Contractor (z. B. Stadtwerk) verkauft den komplett gewonnenen Solarstrom direkt an das Unternehmen im Gebäude, der diesen sofort zur Reduzierung der eigenen Energiekosten nutzen kann, da dieser erheblich günstiger ist als der zugekaufte Strom des Energieversorgers.
Die Modelle eignen sich besonders für Industrie- und Gewerbebetriebe, Fabrikgebäude, Produktionshallen, Gewerbeparks, Büro- und Hotelgebäude.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (18-20 Jahre) besteht die Möglichkeit, dass der Contracting-Nehmer die Photovoltaikanlage zum Anlagenwert übernimmt und so noch viele Jahre kostengünstig weiterbetreiben kann.
Direktvermarktung – Strom aus der Solaranlage selbst verkaufen
Wer mehr Energie über die eigene Solaranlage produziert, als er verbraucht, der kann den überschüssigen Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz einspeisen und erhält vom Netzbetreiber dafür eine fixe Vergütung, die EEG-Einspeisevergütung.
Neben der Einspeisevergütung besteht aber auch die Möglichkeit, den überschüssigen Strom an der Strombörse zu einem höheren Preis selbst oder über einen Direktvermarkter zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die sich auf die Stromdirektvermarktung spezialisiert haben.
Die Solarstromdirektvermarktung ist abhängig von den Strompreisen an der Börse. Wie an allen Börsen üblich, bestimmt die Nachfrage den Preis, wodurch zusätzliche Gewinne für den verkauften Strom erzielt werden können.
Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp, die 2014 und später ans Netz gegangen sind, müssen ihren Strom direktvermarkten, das ist gesetzlich im Erneuerbare Energien Gesetz so vorgeschrieben. Bei allen anderen kleineren Solaranlagen hat der Betreiber immer die Wahl zwischen der staatlich festgelegten Einspeisevergütung oder der Direktvermarktung. Insofern stellt die Direktvermarktung eine interessante Alternative zur Einspeisevergütung dar.
Das Mieterstrommodell – Mieter mit Solarstrom versorgen
Beim Mieterstrommodell handelt es sich um ein Energie-Versorgungskonzept, das die Mieter eines Gebäudes mit Solarstrom versorgt, der zuvor über die auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage erzeugt wurde. In der Regel profitieren alle Hausbewohner von diesem Konzept, da der selbst erzeugte Strom für die Mietparteien günstiger ist als der bis dato bezogene Strom über den Energieversorger. Wird mehr Strom produziert als im Haus verbraucht, kann der Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
In Deutschland werden Mieterstromprojekte staatlich gefördert. Somit sollen Vermieter unterstützt werden, stärker in Photovoltaikanlagen auf Mietwohngebäuden zu investieren, um den Hausbewohnern günstigeren Mieterstrom anbieten zu können.
In der Praxis beauftragt der Vermieter mit der Stromerzeugung und der Strombelieferung an die Wohngemeinschaft entsprechende Energie-Dienstleistungsunternehmen, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben.
Power Purchase Agreement (PPA) – der grüne Stromliefervertrag
Unter der Vermarktungsform PPA versteht man einen langfristig angelegten Direktstromliefervertrag zwischen einem Betreiber einer Solaranlage (Stromproduzenten) und einem Stromverbraucher.
Der Stromabnehmer verpflichtet sich zur Abnahme einer festgelegten Menge Strom in einem bestimmten Zeitraum (6 bis 36 Monate) zu einem zuvor vereinbarten Preis. Der Stromabnehmer kann eine private Person, ein Unternehmen, eine Regierungsbehörde oder ein Energieversorger sein.
Das Konzept bietet den Stromproduzenten (z. B. Solarparkbetreiber) langfristige Einnahmen, was die Finanzierung und den Ausbau weiterer Projekte erleichtert. Das Konzept eignet sich für PV-Anlagenbetreiber, deren Solaranlage aus der Förderung ausläuft oder die eine neue Anlage ohne EEG-Förderung bauen möchten.
Stromabnehmer profitieren vom Zugang zu sauberer Energie und den langfristig vereinbarten fixen Konditionen.
Crowdfunding – Entwicklung von Photovoltaikprojekten
Sprechen wir über Crowdfunding in Zusammenhang mit Photovoltaik, dann bezieht sich diese Bezeichnung auf die Finanzierung von Solarprojekten oder Solaranlagen durch eine breite Öffentlichkeit. Dazu werden Finanzmittel von Investoren für den Kauf oder die Installation einer Solaranlage über eine sog. Crowdfunding-Plattform gesammelt. Hier wird das jeweilige Solarprojekt auch näher beschrieben. Die Investoren erhalten für die Projekt-Beteiligung eine finanzielle Rendite.
Die Methode ist darauf ausgelegt, dass eine große Anzahl von Privatpersonen oder Unternehmen mit relativ kleinen Beträgen Photovoltaikprojekte unterstützen. Die Betreibermodelle sind nicht abschließend aufgezählt. Es können sich zwischenzeitlich weitere individuelle Kombinationen und Varianten entwickelt haben.
Alle Geschäftsmodelle haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Finanzierung der Solaranlage, den Erlösen aus dem Stromverkauf und die Kosten für den Anlagenbetrieb. Besonders wichtig ist, dass das Geschäftsmodell zu den Bedürfnissen und Anforderungen des Betreibers passt.
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