Die eigene Solaranlage gegen unvorhersehbare Gefahren und Risiken abzusichern ist zunächst einmal die richtige Entscheidung, denn Schäden an der PV-Anlage können hohe Reparaturzahlungen verursachen, die ohne Versicherungsschutz aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die PV-Anlage zu versichern. Über die Wohngebäudeversicherung oder über eine spezielle Photovoltaikanlagen-Versicherung. Auf beide Möglichkeiten wollen wir in unserem Beitrag näher eingehen.
Spezielle Solaranlagen-Versicherung oder Gebäudeversicherung?
In der Regel ist eine Solaranlage in der klassischen Gebäudeversicherung nicht mitversichert. Wenn Sie sich für die Mitversicherung Ihrer neuen Solaranlage in der Wohngebäudeversicherung entscheiden, fragen Sie zunächst bei Ihrem Gebäudeversicherer nach. Zumeist besteht die Möglichkeit, die Anlage gegen Mehrbeitrag in den bereits bestehenden Versicherungsschutz zu integrieren.
Eine Solaranlage erfordert oftmals eine Prämien-Neuberechnung
Die Installation einer Solaranlage steigert den Wert der Immobilie auf der sie errichtet wurde. Gleichfalls steigt die Versicherungssumme um den Wert der Solaranlageninvestition. Somit kann sich auch die Versicherungsprämie erhöhen. Jeder Versicherer handhabt die Prämien-Neuberechnung anders, sodass die Kosten für den „neuen“ Versicherungsschutz stark variieren können. Einige Versicherer erheben keinen Zusatzbeitrag. Andere verlangen für den Zusatzbaustein „Photovoltaik“ einen Aufschlag zwischen 40 und 130 Euro pro Jahr.
Wichtig!
Fragen Sie beim Gebäudeversicherer nach, gegen welche Risiken die Solaranlage versichert ist. Meist sind es „nur“ einige wenige fest definierte Gefahren wie zum Beispiel Blitz, Brand, Leitungswasser, Explosion, Hagel oder Sturm; sogenannte bedingungsgemäße Schäden. Der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung kann somit sehr lückenhaft sein, weil nicht alle Risiken, die eine Solaranlage betreffen können, abgedeckt sind.
Was in den Versicherungsbedingungen nicht als versicherte Gefahr aufgeführt ist, wie zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Induktion, Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Tierverbiss ist im Schadenfall auch nicht versichert. In diesen Fällen muss der Solaranlagenbetreiber für die Reparaturkosten und den verloren gegangenen Ertragsausfall selbst aufkommen.
Unbedingt auf das Kleingedruckte achten!
Sie sollten unbedingt darauf achten, welche Obliegenheiten Sie beim Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung zu erfüllen haben. Einige Gebäudeversicherer setzten vor Vertragsabschluss voraus, dass spezielle Blitzschutzmaßnahmen verbaut sind. Andere gehen in den Versicherungsbedingungen davon aus, dass die PV-Anlage regelmäßig gewartet wird. Alles zusätzliche Kosten, die in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden sollten. Worauf Sie bei der Wahl Ihrer Photovoltaikversicherung unbedingt achten sollten, lesen Sie hier:
https://blog.rosa-photovoltaik.de/2022/11/28/photovoltaikversicherung/
Allgefahren-Versicherungsschutz! Eine Entscheidung – alles drin!
Bevor Sie sich für den Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage entscheiden, sollten Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen.
Wir empfehlen Ihnen, sich für eine Versicherung mit All-Risk-Deckung zu entscheiden. Die Allgefahrendeckung definiert das Prinzip der Sachversicherung (Gebäudeversicherung) aber genau andersrum.
Was in den Versicherungsbedingungen der Allgefahren-Versicherung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist grundsätzlich mitversichert. Die fest definierten Ausschlüsse der Allgefahren-Versicherung sind in der Regel: Kriegs- und Kernenergieereignisse, Vorsatz des Betreibers und alterungsbedingter Verschleiß bzw. Abnutzung.
Eine spezielle Photovoltaikanlagenversicherung ist in jedem Fall die bessere Wahl, denn sie ist speziell auf die Bedürfnisse des Solaranlagenbetreibers zugeschnitten und bietet eine sehr umfangreiche Risiko-Abdeckung.
Tipp! So kommen Sie Ihrer Obliegenheitspflicht nach!
Auch wenn Sie sich entschlossen haben, Ihre PV-Anlage nicht über die Gebäudeversicherung mitzuversichern, sollten Sie den Gebäudeversicherer über die Installation der Solaranlage schriftlich informieren, da eine Gefahrerhöhung vorliegt. Die bestehende Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung muss nicht erhöht werden, sofern die Risiken über eine Photovoltaikanlagenversicherung abgedeckt sind. Ansonsten würde eine Doppelversicherung vorliegen.
Um Ihren Obliegenheitspflichten gegen über dem Wohngebäudeversicherer zu entsprechen, haben wir ein Musterschreiben (Word- und PDF-Format) verfasst, dass Sie unter nachfolgendem Link herunterladen können. Musterschreiben an die Gebäudeversicherung.
Was kostet eine Photovoltaikanlagenversicherung?
Die speziellen Deckungskonzepte von rosa-photovoltaik.de erhalten Sie bereits ab 58 Euro netto im Jahr! Die konkreten Kosten hängen von der Größe und Umfang der Solaranlage ab.
Wichtigster Faktor ist die Höhe der Versicherungssumme, das heißt: die Größe und der Wert der zu versichernden Photovoltaikanlage.
Weitere Faktoren, die die Versicherungsprämie beeinflussen sind:
- Anschaffungswert Batteriespeicher (erhöht, die Gesamt-Versicherungssumme)
- Gebäudenutzung, auf dem die PV-Anlage steht (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb)
- Risikofaktoren (Lagerung feuergefährlicher oder leicht brennbarer Stoffe)
- Zusatzleistungen wie Minderertragsversicherung oder GAP-Deckung
Die Versicherungsprämie für Ihre Photovoltaikanlage können Sie über unsere Tarifrechner ganz einfach und bequem in nur wenigen Minuten online berechnen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf: