Eine Photovoltaikanlage besteht aus vielen unterschiedlichen Einzelkomponenten, die alle störungsfrei miteinander funktionieren müssen, damit die Anlage zuverlässig ihre volle Leistung bringt. Insgesamt hängt die Entscheidung für oder gegen einen Wartungsvertrag von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel die Größe der Anlage, den Betriebskosten und den Erfahrungen des Betreibers. Wichtig ist, die Faktoren sorgfältig abzuwägen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Doch zunächst gehen wir der Frage nach:
Was spricht für eine regelmäßige Anlagenwartung?
Auch wenn in einer Photovoltaikanlage keine beweglichen Teile verbaut sind, die einer hohen betrieblichen Abnutzung ausgesetzt sind: Eine regelmäßige Wartung kann überaus sinnvoll sein. So lässt sich feststellen, ob die Anlage optimal funktioniert und maximale Energieerträge liefert.
Wartung vermeidet Folgeschäden
Darüber hinaus können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und durch Reparatur oder Austausch einzelner Anlagenteile kurzzeitig behoben werden, bevor sie größere Schäden verursachen. Das kann die Lebensdauer der Anlage erheblich verlängern.
Regelmäßige Überprüfung sichert Betriebszustand
Zu einer Wartung gehört auch die Überprüfung der elektrischen Verbindungen und Schutzmaßnahmen. So lässt sich sicherstellen, dass die Photovoltaikanlage kein Risiko für Personen oder Gegenstände darstellt.
Anlagencheck bewahrt Garantieansprüche
Zur Aufrechterhaltung der Garantieleistungen fordern einige Hersteller den Abschluss eines Wartungsvertrages. Kommt es zu Problemen an der Anlage und tritt der Garantiefall ein, bleiben oftmals die Garantiebedingungen nur dann bestehen, wenn an der Anlage regelmäßige und belegbare Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.
Was sollte an der PV-Anlage überprüft werden?
Im Rahmen einer Photovoltaikanlagen-Wartung sollte überprüft werden, ob …
- Offensichtliche Beschädigungen an Modulverglasung, Rahmenkonstruktion etc. vorliegen
- Verbindungskabel, Anschlüsse, Befestigungen und Kupplungen einwandfrei funktionieren
- Ob die Solarmodule stark verschmutzt sind
- Wechselrichter, Batteriespeicher, Solar-Log etc. störungsfrei arbeiten
- Alle eingebundenen Sicherheitseinrichtungen optimal funktionieren
Wer sollte den Anlagencheck durchführen?
Die Anlagenwartung bzw. Instandhaltung sollte stets von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das über das notwendige Wissen und die notwendige Ausrüstung verfügt. Das betrifft insbesondere die Arbeiten auf dem Dach und an den elektronischen Bauteilen der Anlage.
Was Sie selber erledigen können!
Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten können Sie natürlich auch selber aktiv werden. Haben sich extreme Wetterereignisse angekündigt, können Sie nach Abzug eines Unwetters eine Sichtkontrolle an der Anlage nach offensichtlichen Schäden durchführen. Sie sollten auch regelmäßig die Leistungskennzahlen Ihrer PV-Anlage mit den Vorjahreswerten vergleichen. Sind die Ergebnisse unstimmig, sollte die Ursache ermittelt werden.
Wartungsvertrag ist oftmals Versicherungsbestandteil
Der Versicherungsschutz für eine Solaranlage ist oftmals eng mit einem bestehenden Wartungsvertrag verbunden. Im Klartext heißt das: Schließt ein PV-Anlagenbetreiber mit einem Versicherer einen Versicherungsvertrag ab, dann sind in diesem Vertrag Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien geregelt. Diese sog. Selbstverpflichtungen, auch Obliegenheiten genannt, sollten dem Anlagenbetreiber bekannt sein, denn von deren Erfüllung hängt im Schadenfall die Höhe der Entschädigungsleistung ab.
Was passiert bei Missachtung der Obliegenheitspflicht?
Obliegenheiten können nicht erzwungen oder eingeklagt werden, aber sie können für den Versicherungsnehmer im Schadenfall nachteilig sein. Bleiben sie vom Versicherungsnehmer unberücksichtigt, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung.
Die Versicherungsbedingungen vorher genau prüfen!
Die vertraglichen Selbstverpflichtungen, die der Versicherungsnehmer vor einem Schadenfall zu erfüllen hat, sind in den geltenden Versicherungsbedingungen beschrieben. Es gibt Solaranlagenversicherer, die als Voraussetzung für den Versicherungsschutz eine regelmäßige Anlagenwartung verlangen.
So muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall dem Versicherer nachweisen, dass für die zu versicherte PV-Anlage ein Wartungsvertrag existiert. Das ist durch entsprechende Dokumentation schriftlich (Ergebnisprotokolle der Überprüfungen) zu bestätigen.
Wird die Anlagenwartung vernachlässigt oder ist unzureichend, kann dies ein höheres Schadensrisiko darstellen und somit den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
Können diese Nachweise im Schadenfall nicht erbracht werden, kann es im Rahmen der Schadenregulierung zu unerwartet bösen Überraschungen kommen. Die Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung kann der Versicherer als fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers erachten und die Entschädigungsleistung reduzieren oder ganz ablehnen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer den Vertrag mit einer Sonderfrist kündigen oder von ihm zurücktreten.
Lassen Sie es nicht soweit kommen!
PV-Versicherung ohne Wartungsvertrag-Verpflichtung
In den Deckungskonzepten von www.rosa-photovoltaik.de ist ein „Wartungsvertrag“ in der vorab geschilderten Form nicht erforderlich!
Fazit:
Die regelmäßige Wartung einer Photovoltaikanlage ist eine durchaus sinnvolle Investition, die langfristig höhere Erträge und Einsparungen ermöglicht und zur Anlagensicherheit beiträgt. Ein Wartungsvertrag sollte aber keine zwingende Voraussetzung für die Absicherung einer PV-Anlage darstellen oder den Versicherungsschutz im Schadenfall beeinträchtigen.
Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss, welche Selbstverpflichtungen Sie in Ihrem Photovoltaik-Versicherungsvertrag zu erfüllen haben. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Ihnen Auskunft und Klarheit darüber.
Nähere Informationen zu den Obliegenheiten vor und nach einem Schadenfall finden Sie hier.