Wer haftet, wenn Sylvester-Feuerwerk die Solaranlage beschädigt?

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in den Jahren 2020 und 2021 ein Verkaufsverbot für Sylvester-Feuerwerk erlassen. Doch zum Jahreswechsel 22/23 wurde die Sylvester-Knallerei wieder offiziell erlaubt. Viele konnten es kaum erwarten, um sich mit Feuerwerkskörpern ausreichend einzudecken. Und so wurde das neue Jahr mit unzähligen Böllern und bunten Raketen freudig begrüßt.

Wenn sich Raketen und Feuerwerkskörper verirren

Bereits vor dem offiziellen Verkauf von Sylvester-Feuerwerk wird über die Medien immer wieder eindringlich darauf hingewiesen, wie mit Pyrotechnik in der Neujahrsnacht umzugehen ist, um Körperverletzungen und Sachbeschädigungen zu vermeiden. Doch leider kommt es immer wieder anders.

Richtig angewendet leuchten abgefeuerte Raketen am Nachthimmel in schillernden Farbtönen, explodieren mit einem lauten Knall oder verglühen in leuchtenden Farbvariationen. Der Inhaltsstoff ist oftmals Magnesium, der bei Temperaturen von rund 1.000 Grad verbrennt. Deshalb ist eine fehlgeleitete Rakete auch so gefährlich. Der lange Holzstab sorgt dafür, dass das Geschoß gerade in den Himmel steigt. Aber was passiert, wenn der Holzstab verkürzt oder abgebrochen wird. Dann fliegt die Rakete unkontrolliert durch die Gegend und kann Personen verletzen oder Gegenstände beschädigen.

Mindestens genauso gefährlich sind unkontrolliert umherfliegende Feuerwerkskörper wie China-D-Böller oder Riesen-Kanonenschläge. Weil das in den Knallern enthaltene Schwarzpulver sehr eng in Papier gewickelt ist und es keinen Auslass gibt, entsteht bei der Entzündung eine enorm hohe explosionsartige Druckwelle. Die Rezeptur: Je mehr Schwarzpulver, desto größer die Explosion.

Schäden durch fehlgeleitete Feuerwerkskörper können trotz vorschriftsmäßiger Handhabung nie gänzlich ausgeschlossen werden. Ob unfreiwillig oder mutwillig. Verschärft wird die Thematik durch die Verwendung von illegal eingeführten Feuerwerks- und Knallkörpern, die oft durch mangelhafte Verarbeitung und teils verarbeitetem Industriesprengstoff zu lebensgefährlichen Personen- und extremen Sachschäden führen können. Aufgrund ihrer Gefährlichkeit ist die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper auch unter Strafe gestellt.

Wer haftet bei Feuerwerksschäden an der Photovoltaikanlage?

Werden Solarmodule durch herabfallende Raketen oder unkontrolliert umherfliegende Böller beschädigt oder zerstört, greift die Photovoltaikanlagenversicherung, sofern es sich hierbei um eine Allgefahrenversicherung handelt.

Ein wichtiger Aspekt, denn in der Regel sind die Schadensverursacher, die für den Sachschaden aufkommen müssten, nur schwer oder oftmals gar nicht mehr zu ermitteln. Dann sind Geschädigte auf sich selbst gestellt und müssen die Kosten für die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen; sofern kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Schäden durch Sylvesterkracher können teuer werden

Die Beseitigung von Schäden an Photovoltaikanlagen die durch Feuerwerkskörper entstanden sind, können teuer werden, denn mit dem Austausch eines beispielsweise beschädigten Kollektors ist es oftmals nicht getan. Zur Reparaturrechnung kommen neben den Austausch- und Materialkosten oft auch noch Gerüstkosten dazu.

Auch wenn es unter der Kollektorkonstruktion zu einer massiven Böllerexplosion gekommen ist und unter Umständen komplette Kabelstränge angesengt und erneuert werden müssen, können durch die De- und Remontagearbeiten einzelner Module hohe Kosten entstehen. Für betroffene Anlagenbetreiber ein unerfreulicher Start in das neue Jahr, wenn sie auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben.

Die Solaranlage gleich von Anfang an richtig versichern

Photovoltaikanlagenbetreiber, die ihre Anlage über eine Allgefahrenversicherung abgesichert haben, können sich entspannt zurücklehnen, denn alle Bestandteile einer netzgekoppelten Solaranlage, die zu deren reibungslosen Betrieb notwendig sind, sind versichert.

Die Allgefahrenversicherung deckt alles ab, was unvorhergesehen und von außen auf die versicherte PV-Anlage einwirkt. Das können Sturm, Blitz, Hagel, Feuer, Wasser, Tierverbiss, Diebstahl, Vandalismus und viele andere Risiken sein. Die versicherten Gefahren können gar nicht alle abschließend benannt werden, da alles das, was nicht ausgeschlossen ist, versichert ist. Und ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind nur: Kriegs- und Kernenergie-Ereignisse, Vorsatz des Betreibers und betriebsbedingter Verschleiß. Insofern bietet eine Allgefahrenversicherung einem Solaranlagenbetreiber größtmöglichen Risikoschutz.

Der Versicherer übernimmt die Reparaturkosten einschließlich Material und Montage. Auch ein möglicher Ertragsausfall wird im Falle eines Sachschadens ersetzt, wenn die Anlage durch den Schaden keinen Strom zur Einspeisung ins öffentliche Netz produzieren kann.

Umfassender Versicherungsschutz muss nicht teuer sein!

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Versicherungsschutz besteht auf Wunsch bereits am Folgetag. Die Beantragung erfolgt ganz ohne lästigen Papierkram. Die Deckungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail. Die Versicherungspolice wird Ihnen per Post nach Hause geschickt!

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Wer haftet, wenn Sylvester-Feuerwerk die Solaranlage beschädigt?

Ein Gedanke zu „Wer haftet, wenn Sylvester-Feuerwerk die Solaranlage beschädigt?

  • 12. Dezember 2023 um 11:54 Uhr
    Permalink

    Ich habe neue Solaranlagen auf meinem Grundstück. Ich hoffe, an Silvester geht alles gut und meine Anlagen werden nicht beschädigt. Hinterher den Verantwortlichen zu finden, ist bestimmt nicht immer einfach. Ich wusste auch nicht, dass in Raketen Magnesium ist, das bis zu 1000 Grad heiß wird.

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