Versicherungsschutz auf dem Prüfstand!
Die Strompreisentwicklung wird in Deutschland in den nächsten Jahren weiter steigen. Daran wird auch die von der Bundesregierung eingeführte Strompreisbremse, die ab März 2023 greifen soll, langfristig nichts ändern.
Vor diesem Hintergrund installieren sich immer mehr Eigenheimbesitzer eine eigene Photovoltaikanlage auf Ihr Hausdach. So lässt sich klimaneutraler Solarstrom kostengünstig selbst erzeugen. Und: Ab 2023 fällt auch noch die Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Montage einer Solaranlage weg. Günstige Voraussetzungen, um sich über den Erwerb einer eigenen Photovoltaikanlage Gedanken zu machen.
Versicherungsschutz – ein wichtiges Thema!
In Deutschland sind derzeit 2,2 Millionen installierte Solaranlagen in Betrieb. Über 1,4 Millionen davon befinden sich auf privaten Wohnhausdächern. Die Nachfrage ist ungebrochen hoch, die Tendenz weiterhin steigend. Wir empfehlen zukünftigen Anlagenbetreibern, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes umfassend zu informieren.
Die Frage: Wie kann die Anlage bestmöglich abgesichert werden und wo lauern Versicherungslücken? Das wollen wir im heutigen Beitrag klären!
Es gibt zwei Versicherungsoptionen
Als Eigentümer einer PV-Anlage ist man für den Betrieb und die Sicherheit der Anlage selbst verantwortlich. Um sich vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens zu schützen, kann die Solaranlage über die bestehende Gebäudeversicherung oder über eine spezielle Photovoltaikanlagenversicherung einer sog. Allgefahrenversicherung abgesichert werden. Was unterscheidet beide voneinander?
Die PV-Anlage in der Gebäudeversicherung
Eine Solaranlage ist bei Einschluss in eine herkömmliche Gebäudeversicherung bei Weitem nicht so umfangreich abgesichert wie in einer speziellen Photovoltaikanlagenversicherung. Das liegt daran, weil es sich bei einer Wohngebäudeversicherung um eine reine Sachversicherung handelt. Sie deckt in der Regel nur Sachschäden ab. Die Grundbausteine sind der Schutz gegen Feuer und Leitungswasser sowie gegen Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Nicht abgesicherte Gefahren wie Diebstahl, Schneedruck, Kurzschluss, Vandalismus oder Tierverbiss können im Schadenfall aber richtig teuer werden!
Eine spezielle Photovoltaikversicherung, die auf einer Elektronikversicherung basiert, beinhaltet eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet: Es ist automatisch alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist. Und ausgeschlossen sind: Vorsatz des Betreibers, Kriegs- und Kernenergie-Ereignisse und betriebsbedingte Abnutzung.
Eine Allgefahrenversicherung bietet im direkten Vergleich gegenüber einer Gebäudeversicherung viel mehr Vorteile und einen weitaus umfangreicheren Versicherungsschutz.
Ist die PV-Anlage in der Gebäudeversicherung günstiger?
Das ist oftmals ein Trugschluss, denn die neue, auf einem Wohngebäude installierte PV-Anlage erhöht zunächst einmal den Wert der Immobilie. Folglich muss der Versicherungswert in der Wohngebäudeversicherung angepasst werden, ansonsten besteht eine Unterversicherung und der Gebäudeversicherer erstattet mögliche Schäden später nicht vollständig.
Darüber hinaus steigt durch die neue Photovoltaikanlage das Versicherungsrisiko für den Deckungsgeber. Zwei Sachverhalte, die sich der Wohngebäudeversicherer über eine entsprechende Prämienanpassung vergüten lässt. Mit dem beantragten Versicherungsschutz können auch gewisse Auflagen verbunden sein, wie zum Beispiel die Installation einer Blitzschutzanlage und/oder eine jährliche Anlagenwartung durch einen speziellen Fachbetrieb.
Empfehlung:
Prüfen Sie vor Versicherungsabschluss, was von der Solaranlage versichert ist und was nicht! Werden „nur“ die in einer abschließenden Auflistung aufgeführten Anlagenbestandteile versichert? Welche Gefahren sind abgedeckt und welche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Stellen Sie fest, ob im Schadenfall Ertragsausfall gezahlt wird oder nicht!
Gibt es eine Selbstbeteiligung? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus? Welche Deckungserweiterungen wie zum Beispiel Feuerlöschkosten sind beitragsfrei mitversichert? Wie reguliert der Versicherer „Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern“?
Eine genaue Gegenüberstellung der Versicherungsleistungen und der Versicherungsprämie geben Aufschluss und machen deutlich, dass eine spezielle Solaranlagenversicherung im Schadenfall eindeutig mehr Leistung bietet.
Welche Leistungen sollte eine PV-Versicherung beinhalten?
Die Photovoltaikanlagenversicherung ist eine Neuwertversicherung. Im Schadenfall werden die Kosten für Reparatur, Ersatz oder den Wiederaufbau bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Unter den Versicherungsschutz einer stationär installierten PV-Anlage fallen folgende Einzelkomponenten:
Solarmodule, Modultragekonstruktionen, Wechselrichter, Batteriespeicher, Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallbox), Transformatoren, Überspannungsschutzvorrichtungen, Hausverteilerkästen, Verkabelungen, Einspeisezähler und elektronische Überwachungsgeräte. Im Prinzip besteht Versicherungsschutz für alle Bestandteile, die für den ordentlichen Betrieb der PV-Anlage notwendig sind.
Welche Gefahren sichert eine PV-Versicherung ab?
Die PV-Versicherung kommt für Sachschäden an der Anlage auf, die verursacht wurden durch:
Sturm, Blitzschlag, Frost, Schneedruck, Überschwemmung, Feuer, Brand, Wasser, Hagel, Explosion, Implosion, Überspannung, Raub, Kurzschluss, Überstrom, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Sabotage, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Innere Unruhen und Tierverbiss
Auch weitere Gefahren können mitversichert sein, sofern diese nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Besteht eine Nutzungsausfall-Entschädigung?
Ein wichtiger Aspekt. Fällt die PV-Anlage durch ein unvorhersehbares Schadenereignis aus, kann zumeist auch kein Strom produziert und ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Es entsteht Ertragsausfall.
Aufgrund der aktuell angespannten Situation im Bereich Ersatzteilbeschaffung und zeitnaher Instandsetzung durch einen Fachbetrieb kann sich die Reparaturdauer unter Umständen erheblich verzögern.
Aber auch gegen Ertragsausfall kann man sich versichern. Mit einer Ertragsausfallversicherung. Die ist in den meisten Photovoltaik-Versicherungen bereits inkludiert. Die Ausfallentschädigung sichert beispielsweise die Finanzierung der Anlage ab, damit diese weiterhin bedient werden kann. Der genaue Umfang kann je nach Versicherungsvertrag variieren. Der entstandene Ertragsausfall sollte aber im berechtigten Schadenfall vom Versicherer bis zu 12 Monate ersetzt werden.
Je nach Größe der Anlage ist zu überlegen, wie groß der finanzielle Verlust durch einen längeren Ausfall sein könnte. Eine kurze Berechnung kann das verdeutlichen.
Sind beitragsfreie Deckungserweiterungen enthalten?
In einer Photovoltaikversicherung sollten Deckungserweiterungen enthalten sein, die im Idealfall beitragsfrei mitversichert sind. Deckungserweiterung bedeutet, dass die Wiederbeschaffungs- oder Wiederinstandsetzungskosten durch zusätzliche Leistungen erweitert werden. Das heißt, vom Versicherer werden im Schadenfall beispielsweise auch folgende Kosten übernommen:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Mauerer- und Stemmarbeiten
- Gerüstgestellung und Bergungsarbeiten
- Bereitstellung eines Provisoriums
- Feuerlöschkosten
- Baudeckung (Versicherungsschutz vor der Inbetriebnahme)
„Innere Betriebsschäden“ sollten unbedingt mitversichert sein!
Achten Sie darauf, dass im Versicherungsschutz auch „Innere Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen“ enthalten sind. Normalerweise leistet eine Versicherung nur, wenn ein Sachschaden an der PV-Anlage auf eine von außen einwirkende Gefahr zurückzuführen ist. Was passiert aber, wenn der Wechselrichter ohne äußere Einwirkung durch einen Defekt ausfällt?
Die Deckungserweiterung „Innere Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen“ bedeutet, es besteht Versicherungsschutz für elektronische Bauteile, zum Beispiel Wechselrichter, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen, wie zum Beispiel ein Blitzeinschlag zurückzuführen ist. Heißt: In diesem Fall wird der Schaden gemäß bestehender Vereinbarung reguliert. Darüber hinaus wird auch der aus dem Schadenvorgang resultierende Ertragsausfall je nach Versicherer gemäß einer zuvor festgelegten Höhe erstattet.
Dazu zwei Beispiele:
Der Wechselrichter fällt bereits im ersten Jahr ab Inbetriebnahme durch einen einfachen Defekt aus. Der Austausch erfolgt durch den Wechselrichter Hersteller im Rahmen der noch bestehenden Garantie. Der Versicherer übernimmt den entstandenen Ertragsausfall im Rahmen der Deckungserweiterung ‘Innere Betriebsschäden‘.
Ein anderer Fall:
Der Wechselrichter fällt außerhalb der Hersteller-Garantie durch einen einfachen Defekt an einem elektronischen Bauteil aus. Der Versicherer leistet Entschädigung für den Wechselrichteraustausch oder die notwendige Reparatur sowie für den entstandenen Ertragsausfall im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen.
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