Nachgefragt: Was bedeutet „Wegfall der Restwertanrechnung“ in der Photovoltaikversicherung?

In der Versicherungsbranche werden viele Fachbegriffe und Klauseln verwendet. Einige lassen sich einfach erklären und dennoch fällt es nicht immer leicht, diese eindeutig zu interpretieren. Es ist aber überaus wichtig, die Begrifflichkeiten genau zu kennen, denn nur so ist man auch in der Lage, genau zu beurteilen, welche Relevanz sie in der Versicherung haben.

Überraschungen im Schadenfall vermeiden!

Auch wenn man glaubt, ausreichend abgesichert zu sein, kann es im Schadenfall Überraschungen geben, weil wichtige Leistungsbausteine im Versicherungsumfang nicht enthalten sind. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig damit vertraut zu machen, was im Schadenfall bezahlt wird und was nicht.

„Wegfall der Restwertanrechnung“

Heute möchten wir Ihnen die Deckungserweiterung „Wegfall der Restwertanrechnung“ in der Photovoltaikversicherung näher erklären:

Kommt es beispielsweise zu einem heftigen Sturm, einem starken Hagelschauer oder zu einem Blitzeinschlag, kann ein solch unerwartetes Ereignis erhebliche Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage verursachen. Weil die Kosten für die Reparatur hoch ausfallen können, ist es wichtig, ausreichend und umfassend versichert zu sein.

Im Falle eines versicherten Sachschadens steht die Bezeichnung Restwert für den Wert des defekten Bauteils nach dem Schadenereignis. Der Versicherer kann im Rahmen der Regulierung den Restwert des Altmaterials zum Beispiel von einem Wechselrichter von der Entschädigungszahlung in Abzug bringen.

Es gibt Versicherer, die im Schadenfall auf die Anrechnung etwaiger Restwerte des Altmaterials verzichten. In den PV-Versicherungskonzepten der CONDOR, INTER, ZURICH und VHV-Versicherung, die Sie über rosa-photovoltaik.de online beantragen können, ist die Deckungserweiterung:

„Wegfall der Restwertanrechnung des Altmaterials im Schadenfall“

enthalten.

Diese Klausel besagt, dass der Deckungsgeber im Versicherungsfall auf die Anrechnung etwaiger Altmaterialwerte verzichtet und diese im Rahmen der Schadenregulierung nicht in Abzug bringt.

Nähere Informationen zu den Versicherungsangeboten und Leistungsbeschreibungen finden Sie auf:  rosa-photovoltaik.de

TIPP:

Sie möchten mehr über Photovoltaikversicherungen erfahren?

Auf der Website rosa-photovoltaik.de unter der Rubrik „Wissen & Service“ finden Sie auch ein Versicherungslexikon. Anhand eines alphabetisch sortierten Stichwortverzeichnisses können Sie schnell und einfach nach dem gewünschten Begriff suchen. Mit nur einem Klick erfahren Sie, was genau darunter zu Verstehen ist.

Sollten Sie den gesuchten Begriff nicht finden oder weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail-Nachricht.

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