Jeder Solaranlagenbetreiber hat den Wunsch, dass seine PV-Anlage störungsfrei Strom produziert und sich über die Jahre finanziell rentiert. Grundlage dafür ist die ununterbrochene Funktionalität der gesamten Anlage. Auch wenn eine Solaranlage technisch zuverlässig arbeitet, Betriebsschäden sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Kommt es dennoch zu einer unvorhersehbaren Störung, bedeutet das in den meisten Fällen: zusätzliche Kosten und finanzielle Einbußen.
Wie können Sie sich davor schützen?
Mit einer Photovoltaikanlagenversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen möglicher Gefahren, die von außen und unvorhergesehen die PV-Anlage beschädigen oder zerstören können wie zum Beispiel: Blitzschlag, Überspannung, Hagel, Tierverbiss, Diebstahl, Vandalismus, Frost, Schneedruck, Kurzschluss und vieles weitere mehr. Eine Photovoltaikversicherung ersetzt den entstandenen Sachschaden an der PV-Anlage. Aber was ist mit den daraus resultierenden Folgen?
Warum ist eine Ertragsausfallversicherung wichtig?
Der Sachschaden an der PV-Anlage ist eine Sache. Doch wie steht es mit den aus dem Schaden resultierenden finanziellen Folgen aus?
Je nach Art und Umfang des Schadenereignisses kann die Reparatur oder Instandsetzung der PV-Anlage lange dauern und dadurch große Ertragsverluste entstehen. Jeder Tag, an dem die PV-Anlage nicht funktioniert, kann keine Energie ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Wenn die Einnahmen der Einspeisung wegfallen, geht Geld verloren. Eine Ertragsausfallversicherung agiert wie ein Rettungsschirm. Sie schützt immer dann, wenn die gewöhnlichen Einspeiseeinnahmen durch einen versicherten Sachschaden an der PV-Anlage nicht erzielt werden können. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die verloren gegangene Einspeisevergütung.
Welche Schäden sind über die Ausfallversicherung abgedeckt?
Die Betriebsausfallversicherung springt ein, wenn aufgrund eines versicherten Sachschadens die PV-Anlage keinen Strom produzieren kann. Es sind immer die Schäden mitversichert, die über die Photovoltaikanlagenversicherung abgedeckt sind. Das sind unvorhersehbare Sachschäden an der PV-Anlage die durch Sturm, Hagel, Blitz, Vandalismus, Diebstahl, Tierverbiss, Feuer oder ähnliches entstanden sind.
Wie hoch ist die Entschädigung?
In den Deckungskonzepten von rosa-photovoltaik.de beträgt die Höhe der Entschädigung, die pro Tag von der Versicherung gezahlt wird, je nach Versicherer bis zu 2,00 Euro bzw. bis zu 2,50 Euro pro kWp.
Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungs-Versicherung?
Zwei Begriffe beschreiben den gleichen Sachverhalt. In den meisten Fällen, in denen von einem Ertragsausfall gesprochen wird, handelt es sich für gewöhnlich um eine Betriebsunterbrechung: „Der Betrieb der Fotovoltaikanlage wird durch ein Sachschadenereignis gestört, der normale Anlagenbetrieb unterbrochen“.
Kostet eine Ertragsausfallversicherung extra?
Die Photovoltaikversicherungsangebote von rosa-photovoltaik.de sind eine Art Vollkasko-Versicherung für Ihre Solaranlage. In den speziellen Deckungskonzepten von rosa-photovoltaik.de ist die Ertragsausfallversicherung bereits kostenfrei enthalten.
Wohngebäudeversicherung und Ertragsausfall?
Wer seine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert hat, bleibt zumeist auf den Kosten, die einen schadenbedingten Anlagenstillstand zur Folge hat, fast immer sitzen. Die Gebäudeversicherung kennt den Einschluss einer Ertragsausfall-Versicherung bei der PV-Anlagen-Mitversicherung in der Regel nicht.
Die Besonderheit der Ertragsausfall-Versicherung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ertragsausfallversicherung ist immer ein versicherter Sachschaden. Der Sachschaden selbst ist nicht Gegenstand der Ertragsausfallversicherung, sondern die daraus resultierende Beeinträchtigung des Solaranlagenbetriebs. Nur wenn ein versicherter Sachschaden an der PV-Anlage vorliegt, besteht auch ein Anspruch auf Ertragsausfall; sonst nicht.
Gibt es in der Ertragsausfallversicherung eine Selbstbeteiligung?
Von vielen anderen Versicherungen ist das Thema Selbstbeteiligung bereits bekannt. Sie gehört in vielen Fällen zur Grundausstattung der Ausfallentschädigung. Das maßgebliche Kriterium ist hier die Zeit. Wird eine sogenannte Karenzzeit (Wartezeit) vereinbart, kann die bis zu zwei Tage betragen.
Hierzu ein Beispiel: Wurde eine Karenzzeit von einem Tag vereinbart und fällt die PV-Anlage aufgrund eines versicherten Sachschadens tatsächlich nur einen Tag aus, besteht auch kein Anspruch auf Ertragsausfall. Steht die PV-Anlage aber länger still, zum Beispiel 14 Tage, dann wird der vereinbarte Karenztag auf die tatsächliche Ausfallzeit angerechnet, d.h. der Ertragsausfall würde nur nicht für den ersten Ausfalltag gezahlt, aber für alle danach folgenden 13 Tage.
In den Deckungsangeboten von rosa-photovoltaik.de leistet die Ertragsausfallversicherung entweder sofort nach Schadeneintritt oder nach dem ersten oder zweiten Tag (Karenzzeit bzw. Wartezeit). Das hängt von der kWp-Leistung der versicherten PV-Anlage ab. Nähere Informationen zu den Karenztagen finden in der Übersicht unter dem Begriff “Selbstbeteiligung“ (linke Tabellenspalte).
Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung
Die Haftzeit der Ertragsausfallversicherung beschreibt den Zeitraum, in dem der Versicherer zur Leistungszahlung verpflichtet ist. Entscheidend für den Beginn des Haftzeitraums ist nicht das Datum der Betriebsunterbrechung, sondern der Zeitpunkt, ab dem ein Sachschaden eingetreten ist.
Die Ertragsausfallversicherungen in den Deckungskonzepten von rosa-photovoltaik.de haben eine Haftzeit (Leistungsdauer) von 6 Monaten (VHV) bzw. 12 Monaten (ZURICH, Condor, INTER-Versicherung). Die Leistungsdauer ist je nach Versicherer wie folgt geregelt:
- CONDOR – Versicherung bis 12 Monate
- INTER – Versicherung bis 12 Monate
- ZURICH – Versicherung bis 12 Monate
- VHV – Versicherung bis 6 Monate
- VHV (Sonderkonzept Rosa) bis 12 Monate*
*Verlängerung der Haftzeit bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel
Fazit:
Eine Ertragsausfallversicherung ist immer sinnvoll. Sie lohnt sich, wenn Sie als Volleinspeiser den gesamten Strom einspeisen oder wenn die verbliebene und nicht selbst genutzte Energie als „Überschuss“ eingespeist wird. Zum Versicherungsumfang einer leistungsfähigen Photovoltaikanlagen-Versicherung sollte immer eine Ertragsausfallversicherung gehören. Bei rosa-photovoltaik.de ist der Ertragsausfall in allen angebotenen Deckungskonzepten fester Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf: www.rosa-photovoltaik.de