Die Novellierung des EEG – das soll sich 2023 ändern!

Photovoltaikanlagen stehen aktuell hoch im Kurs. Die Nachfrage ist riesengroß. Aber nicht nur Fachkräftemangel und Lieferschwierigkeiten stehen dem schnellen Ausbau der klimaneutralen Energiegewinnung massiv im Wege, es ist leider auch der lähmende Bürokratismus.

Es könnte alles viel schneller gehen

Potenzial für den Ausbau von PV-Anlagen gibt es in Deutschland genug. Marktforschungsunternehmen haben ermittelt, dass mehr als 10 Millionen Einfamilienhäuser für die Installation einer Solaranlage geeignet wären. Dazu kommen noch Mehrfamilienhäuser und Industriebauten. Aktuell werden aber nur rund ein Zehntel der Dachflächen genutzt. In acht Jahren, bis zum Jahr 2030 sollen achtzig Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Da muss jetzt schnell gehandelt werden.

Viel zu viel Bürokratismus

Auch wenn es für die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach keine Baugenehmigung notwendig ist: der bürokratische Papierkrieg schreckt viele Interessen ab. Unterschiedliche Regelungen im Baurecht, diverse Steuerfragen, die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und die Registrierung beim Netzbetreiber.

Die Politik verspricht Abhilfe und will den Bau privater Solaranlagen auf dem eigenen Dach zukünftig erleichtern. So wurden bereits Teile des EEG im Juli 2022 in Kraft gesetzt. Die meisten Regelungen sollen aber erst ab Januar 2023 gelten. Allerdings hängt noch vieles von der endgültigen Zustimmung der EU-Kommission ab. Wann und ob einzelne Maßnahmen wie geplant beschlossen werden, steht noch nicht endgültig fest.

Steuerfreiheit für private Solaranlagen bis 3o kWp

Der Stromertrag von Solaranlagen bis 30 kWp-Leistung soll zukünftig steuerfrei sein. Weder das Entgelt für eingespeisten Strom noch der Eigenverbrauch soll besteuert werden. Das ist bereits eine erhebliche Erleichterung, da keine gesonderte Umsatzsteuererklärung mehr abzugeben ist, die in der Regel jedes Jahr fällig wäre.

Insofern besteht jetzt die Möglichkeit, dass sich Eigenheimbesitzer viel größere Anlagen auf das Dach bauen können, um dann den erzielten Stromüberschuss gewinnbringend einzuspeisen. Aktuell liegt die Grenze bei 10 kWp, bis zu der Solaranlagen auf Antrag des Betreibers beim Finanzamt als sogenannte ‚Einkünfte aus Liebhaberei‘ steuerfrei gestellt werden können.

Vereinfachte Antragstellung

Im Jahr 2025 sollen PV-Anlagen bis 30 kWp schnell und einfach über das Webportal des zuständigen Netzbetreibers online angemeldet werden können. Wird daraufhin die schriftliche Genehmigung des Netzbetreibers erteilt, ist auch ein Vorort Termin des Stromanbieters bei Inbetriebnahme der Anlage nicht mehr notwendig.

Entscheidung in der Umsatzsteuerfrage

In diesem Fall hat der Anlagenbetreiber eine wegweisende Entscheidung zu treffen. Wählt er die „Freiheit von Einkommens- und Umsatzsteuer“ oder die Variante „Geld sparen“ Bei der Variante „Geld sparen“ müssen zwar lästige und ungeliebte Umsatzsteuererklärungen erstellt werden, aber die Mühe kann sich lohnen. Dafür kann man sich die Mehrwertsteuer der PV-Anlage, die beim Kauf angefallen ist, erstatten lassen.

Die Möglichkeiten der Einspeisung

Private Solaranlagenbetreiber können entscheiden, ob sie den erzeugten Strom selbst nutzen und den Überschuss einspeisen oder den erzeugten Strom komplett ins Netz einspeisen möchten. Beim Modell „Volleinspeisung“ wird ein Entgelt in Höhe von 13 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Um auch später von den neuen Vergütungssätzen zu profitieren, muss der Betreiber einer solchen Anlage diese nochmals jeweils vor Ablauf des 01. Dezember des Vorjahres als Volleinspeise-Anlage an den Netzbetreiber melden. Bei einer Teileinspeisung, wenn der erzeugte Strom hauptsächlich selber genutzt und der Überschuss einspeist wird, wird dieser „nur“ mit 8,3 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Das Zwei-Anlagen-Modell (Volleinspeisung und Selbstnutzung)

Was heißt das konkret? Ziel der Bundesregierung ist es, das vorhandene Dächer mit Solarmodulen bis zur maximalen Größe ausgerüstet werden. Damit das Modell sich für private Betreiber auch lohnt, vorhandene Dächer voll zu belegen, sieht das neue EEG vor, das PV-Anlagen auf einem Dach auch teilbar sind.

Das heißt: Gemäß Neuregelung kann beispielsweise eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch und die andere Anlage für die Volleinspeisung auf ein und demselben Gebäude betrieben werden. So lässt sich das zur Verfügung stehende Flächenpotenzial voll ausschöpfen. Voraussetzung ist, dass die Dachfläche genügend Raum für zwei physisch getrennte PV-Anlagen bietet und jede Anlage z. B. über einen eigenen Wechselrichter betrieben werden kann.

Solaranlagen Förderung: Auch an anderen Standorten möglich

Photovoltaikanlagen bis 20 kWp Leistung, die auf einer Garage, einem Carport, auf einer Terrasse oder im Garten betrieben werden, können zukünftig auch eine Fördervergütung erhalten. Die Bedingung: Ein Nachweis, dass sich das dazugehörige Hausdach für eine PV-Anlage nicht eignet. Genaue Vorgaben regelt eine Zusatzverordnung, die noch erlassen werden muss. Wichtig: Bei der Installation einer PV-Anlage auf der Garage oder im Garten gilt das Baurecht, d.h. es muss eine Baugenehmigung beantragt werden.

Kürzung der Einspeisevergütung wird bis 2024 ausgesetzt

Geht die PV-Anlage später ans Netz als geplant, wird der Betreiber zukünftig nicht mehr mit einer verringerten Vergütung bestraft, so wie es das alte EEG vorsah. So wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe (Degression), bevor die Anlage in Betrieb gegangen ist, zunächst bis zum Jahr 2024 vollständig ausgesetzt.

70%-Regelung fällt weg – maximale Erzeugung möglich

Für PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2023 ans Netz gehen, entfällt die bisher geltende technische Vorgabe, dass nur höchstens 70 % der PV-Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Vereinfachte Antragstellung beim Netzbetreiber

Alle Netzbetreiber wie Stadtwerke werden ab 2025 verpflichtet, ein digitalisiertes und bundesweit einheitliches Portal für Anfragen einzurichten. Hierüber sollen Interessenten zukünftig schnell und zeitnah eine Netzanfrage für eine geplante Solaranlage stellen können. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell der Netzbetreiber solche Anfragen zu bearbeiten hat.

Erzeugungszähler nicht mehr notwendig?

Aber nicht nur Neuanlagenbetreiber profitieren von den neuen Regelungen. Auch für Nutzer, die bereits eine PV-Anlage betreiben, wird es einfacher. Durch den Wegfall der EEG-Umlage entfallen auch die sog. Erzeugungszähler. Diese Zähler können dann voraussichtlich ab 2023 bei einigen Anlagen ersatzlos demontiert werden.

Wartezeiten einplanen

Wer heute eine Photovoltaikanlage plant, muss sich zunächst mehrere Monate gedulden. Wartezeiten bis zu einem halben Jahr sind aufgrund hoher Nachfrage, gestörter Materiallieferketten und bestehendem Fachkräftemangel keine Seltenheit. Photovoltaik-Handwerker sind auf lange Sicht ausgebucht. Verbraucher sollten ihre PV-Anlage deshalb langfristig planen.

Solaranlagen-Versicherung: Besser umfassend informieren – statt vorschnell entscheiden!

Doch die Zeit kann man sinnvoll nutzen und sich über den Versicherungsschutz der geplanten PV-Anlage ausreichend informieren. Da das Thema für viele grundlegend neu ist, sollte man keine Ad-hoc-Entscheidung treffen, nach dem Motto: Hauptsache schnell versichert. Erst bei genauerem Hinsehen und einem entsprechenden Leistungsvergleich wird sichtbar, welche Unterschiede tatsächlich bestehen.

Die Mitversicherung Ihrer Solaranlage in der bestehenden Wohngebäudeversicherung sollte wohl überlegt werden. Sicherlich ist es der einfachste Weg, aber es gibt gravierende Unterschiede zu einer umfassenden Allgefahrenversicherung, die Sie bereits ab 58 Euro netto im Jahr bequem online beantragen können.

Informieren Sie sich vorab und vergleichen Sie die Versicherungsleistungen genau: Welche Gefahren sind abgesichert? Welche Bauteile der PV-Anlage sind versichert? (wie z. B. der Batteriespeicher, die Wallbox, der Wechselrichter, usw.) Besteht eine Ertragsausfallentschädigung? Welche Deckungserweiterungen gibt es, wie z.B. Feuerlöschkosten? Wie hoch ist der Prämienbeitrag? Entscheiden Sie sich erst für die Versicherung, wenn Sie mehrere Angebote miteinander verglichen haben.

Exklusiven Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage und den dazugehörigen Tarifrechner finden Sie auf:

rosa-photovoltaik.de

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