Die Energiewende ist beschlossene Sache. Kohleausstieg im Jahr 2030. Klimaneutralität im Jahr 2045. Und jetzt kommt auch in NRW die Solarpflicht. Denn die Stromgewinnung soll laut Bundesregierung bis zum Jahr 2030 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Bereichen notwendig. Dem Photovoltaikbereich fällt in diesem Kontext eine ganz besondere Bedeutung zu. So soll bzw. muss die aktuelle Energieleistung im Bereich der Solarenergie auf 200 Gigawatt vervierfacht werden.
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Am 15. Mai 2022 wurde in Nordrhein-Westfalen eine neue Landesregierung gewählt. Wie wir wissen, besteht sie aus CDU und den Grünen. Nach Wochen der Verhandlung wurde Ende Juni der gemeinsam beschlossene Koalitionsvertrag vorgestellt. Ein wesentlicher Aspekt: die schrittweise Einführung einer Solarpflicht für gewerbliche und private Neubauten in den kommenden fünf Jahren sowie die „Entbürokratisierung bei Photovoltaikanlagen“. Das heißt, die zahlreichen Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von Solaranlagen soll vereinfacht und vor allem digitalisiert werden.
Was wurde konkret vereinbart?
Die Solardachpflicht in NRW wird in gestaffelten Fristen eingeführt. Sie beginnt ab Januar 2023 und gilt zunächst nur für öffentliche Gebäude wie Schulen, Schwimmbäder, Veranstaltungshallen usw. Da geht die Landesregierung mit gutem Beispiel voran.
Ab Januar 2024 gilt die Photovoltaikpflicht dann für alle gewerblichen Neubauten wie für Supermärkte, Baumärkte, Auto- oder Möbelhäuser. Ab dem 01. Juni 2024 greift die Solarpflicht auch bei der Sanierung kommunaler Liegenschaften.
Im Januar 2025 wird die Solarpflicht für private Häuslebauer in NRW verpflichtend. Der letzte Teil des Solarpflicht-Katalogs beginnt im Januar 2026. Von diesem Zeitpunkt an muss auch bei umfangreichen Sanierungen an gewerblichen oder privaten Dächern eine Solaranlage installiert werden. Das heißt, jeder, der ein neues Haus plant oder sein Hausdach sanieren möchte, sollte in ein paar Jahren an die bestehende Solarpflicht denken.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen!
Keine Regel ohne Ausnahme. Das gilt auch für die Solarpflicht in NRW. Die Solarverpflichtung soll laut Koalitionsvertrag nur in den Fällen umgesetzt werden, wo sie sinnvoll und zumutbar ist. Die Maßnahmen hängen aber von der konkreten Formulierung der noch ausstehenden Gesetzte ab, die in den kommenden Monaten im Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden sollen.
Mieter bei Energiewende stärker berücksichtigen
Nordrhein Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland. Die Solarpflicht für private Einfamilienhausbesitzer ist sicherlich genauso wichtig wie sinnvoll. Wenn man aber bedenkt, dass in NRW circa 50 Prozent der Bevölkerung zur Miete wohnt und die Solardachpflicht hier nicht greift müssen speziell in Großstädten weitere Maßnahmen entwickelt werden, um das Photovoltaikpotenzial komplett ausschöpfen zu können. Das komplexe wie aufwendige Mieterstrommodell könnte ein Hebel sein. Um es attraktiver zu gestalten, müssen zuvor zahlreiche bürokratische Hürden beseitigt werden.
Auch andere Bundesländer forcieren Solarpflicht
Es gibt zwar auf Bundesebene kein beschlossenes Gesetz für eine allgemeine Solarpflicht, aber einige Bundesländer haben bereits entsprechende Verordnungen und Gesetze zur Solardachpflicht erlassen. So zum Beispiel Baden-Württemberg. Hier müssen seit dem 01.05.2022 neue Wohngebäude mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Bestehende Gebäude sind ab 2023 entsprechend nachzurüsten.
Auch in Hamburg und in Berlin werden Photovoltaikanlagen auf neuen Wohngebäuden ab Januar 2023 verpflichtend. In Niedersachsen startet die Solardachpflicht ab 2025. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Solarpflicht in NRW im Detail aussehen wird. Dazu werden wir in den kommenden Monaten wohl mehr erfahren.
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