Jetzt ist der Weg frei für mehr Freiflächenanlagen in NRW

Es hat lange gedauert, aber jetzt ist die längst überfällige Verordnung beschlossene Sache. Die Landesregierung NRW hat entschieden, von der im EEG-Gesetz vorgesehenen Länderöffnungsklausel zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaikanlagen Gebrauch zu machen. Das heißt, in Zukunft dürfen in NRW auch Freiflächen – Projekte an Ausschreibungen teilnehmen, die auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen entstehen sollen.

Schnellerer Solarausbau in NRW

Der Vorteil: Durch die Entscheidung entsteht in Nordrhein-Westfalen mehr Raum für Solaranlagen auf benachteiligten Flächen, die auch schneller realisiert werden können. Bislang war in NRW der Bau von Solarparks nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen möglich.

Was sind benachteiligte Flächen?

Sogenannte „Benachteiligte Flächen“ sind landwirtschaftliche Gebiete, die sich schwer bewirtschaften lassen, weil sie sich beispielsweise an Berghängen befinden. Oder sie bestehen ausschließlich aus sandigen und lehmigen Böden, von denen nur sehr geringe landwirtschaftliche Erträge zu erwarten sind. Circa 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Gesamtdeutschland besteht aus benachteiligten Gebieten. In Nordrhein-Westfahlen sind es 340.000 Hektar.

Trotz neuer Verordnung nur eingeschränkte Nutzung

Die neue Verordnung sieht vor, dass pro Jahr nur Projekte mit einer Gesamtleistung von 150 Megawatt an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, sofern sie auf einer Grünfläche geplant worden sind. Der Bedarf an grünem Strom ist im bevölkerungsreichsten Bundesland aber weitaus größer. Auch andere Bundesländer haben bereits die Landesöffnungsklausel genutzt, wie zum Beispiel Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Bayern. Baden-Württemberg ist noch einen Schritt weiter. Hier wurde die Zuschlagsgrenze bereits auf 500 Megawatt angehoben.

PV-Versicherung schützt Betreiber von Freiflächenanlagen

Da eine Freiflächenanlage hohe Kosten verursacht, ist die Absicherung vor möglichen Gefahren, denen die Anlage ständig ausgesetzt ist, extrem wichtig. 

Wenn an der PV-Anlage durch eine äußere Gefahr etwas zerstört wurde, wie die Tragkonstruktion, Module, Akkumulatoren, Wechselrichter oder Verkabelungen, tritt die die Photovoltaikanlagen-Versicherung ein und schützt den Betreiber umfassend vor unvorhersehbaren Risiken wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Blitzschlag, Überspannung, Kurzschluss, Überschwemmung, Schneedruck, Feuchtigkeit, Frost, Hagel u. v. m.

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Jetzt ist der Weg frei für mehr Freiflächenanlagen in NRW

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