Um die gesetzten Klimaziele in Deutschland zu erreichen und im Jahr 2045 klimaneutral zu sein, ist es dringend erforderlich, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Dabei erhält die Stromerzeugung über Photovoltaikanlagen in unserer nachhaltigen Energiezukunft eine immer größere Bedeutung.
Erreichen wir die gesteckten Ausbauziele im Bereich Photovoltaik?
Auf 1,8 Millionen Gebäuden in Deutschland befindet sich aktuell eine Solaranlage. Im Jahr 2020 betrug der Photovoltaik-Anteil an der gesamten Stromerzeugung 8,9 Prozent.
185.000 Solaranlagen sind im Jahr 2020 neu hinzugekommen. Die Ausbauleistung betrug 4,9 Gigawatt. Im letzten Jahr wurden 240.000 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 5,3 Gigawatt neu errichtet. Um die bestehenden Klimaziele zu erreichen, reicht das Ausbautempo dennoch nicht aus. Glaubt man Marktforschern und Wissenschaftlern, müsste die jährlich installierte PV-Leistung verdreifacht bis vervierfacht werden, um die Pariser-Klimaschutzziele zu erreichen.
Der Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sieht einen jährlichen Ausbau von 16 Gigawatt ab diesem Jahr vor. Das entspricht mehr als einer Verdreifachung der Vorjahressituation. Bis zum Jahr 2030 soll somit ein Energiegesamtertrag von rund 200 Gigawatt erreicht werden. Aktuell befindet sich die installierte Solarstromleistung bei 59 Gigawatt.
Photovoltaik – ein Schwerpunktthema beim Ausbau erneuerbarer Energien
In diesem Jahr hat das Bundesland Niedersachsen den Vorsitz der Umweltministerkonferenz. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies plädiert für eine bundesweite Solarpflicht für Neubauten. Der Deutschen Presse-Agentur äußerste sich der SPD-Politiker wie folgt:
„Wir brauchen diese Pflicht bundesweit. Jedes Dach, das neu errichtet wird, muss verpflichtend mit Photovoltaik belegt sein. Das gilt dann für das Einfamilienhaus genauso wie für den Gewerbebau oder logischerweise für öffentliche Gebäude“.
Dem nicht genug. Es müsse auch Lösungen im Falle von Sanierungen geben, so Lies. Im niedersächsischen Klimagesetz soll diese Pflicht noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden.
Einige Bundesländer haben ihre Klimaschutzgesetze bereits angepasst
Immer mehr Bundesländer haben ihre Klimaschutzgesetze angepasst und somit Bauherren oder Gebäudebesitzer zur Installation von Solaranlagen verpflichtet.
So wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Dort müssen seit dem 01.01.2022 auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden Photovoltaikanlagen errichtet werden. Ab dem 01. Mai 2022 gilt das auch für private Wohn-Neubauten. Hauseigentümer, die eine grundlegende Dachsanierung planen, müssen sich ab dem 01.01.2023 eine Solaranlage installieren lassen. Die Solarpflicht greift auch bei neu gebauten Parkplätzen mit mehr 35 PKW-Abstellbereichen. Sie sind mit Photovoltaikanlagen zu überdachen.
Auch Rheinland-Pfalz hat eine Solarpflicht beschlossen. Auch wenn sie erst ab 2023 greift. Dann müssen gewerbliche Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet werden. Auch Parkflächen mit mehr als 50 Stellplätzen sind mit Photovoltaikanlagen zu überdachen.
Genauso in Schleswig Holstein. Auch hier wird der Zubau von Photovoltaikanlagen gesetzlich geregelt. Möglich macht das eine Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG), das am 01.01.2022 in Kraft gesetzt wurde. Demnach ist eine Installation auf geeigneten Dachflächen bei Neubauten sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgeschrieben. Die Solarpflicht gilt auch bei der Errichtung größerer Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen.
In Nordrhein Westfalen sind seit dem 01.01.2022 neu gebaute Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen mit Solaranlagen zu versehen. Die Solarpflicht gilt ausschließlich für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gerechnet werden.
In Niedersachsen betrifft die Solarpflicht Dächer von neuen Gewerbeimmobilien. Sie müssen zu mindestens 50 % mit Solaranlagen-Panels belegt werden. Außerdem werden Bauherren bei Planung von Wohngebäuden verpflichtet, sicherzustellen, das Hausdächer zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Solaranlage nachgerüstet werden können.
Im Stadtstaat Berlin greift das neue Solargesetz erst ab Januar 2023. Bauherrn sind dann verpflichtet, auf Neubauten oder bei grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu installieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Solaranlage an der Gebäudefassade zu installieren.
Wie in Berlin, so besteht auch in Hamburg die gesetzlich vorgeschriebene Solarpflicht für Neubaudächer erst ab dem Jahr 2023. Für bereits bestehende Gebäude, bei denen die Dachhaut komplett saniert wird, greift die Pflicht erstmals ab 2025.
Was plant die Bundesregierung?
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sprach auf der gestrigen Pressekonferenz von einer gigantischen Aufgabe, die angestrebten Klimaziele noch zu erreichen. Mit zwei Maßnahmenpaketen soll der Anteil an erneuerbaren Energien von aktuell 40 Prozent in den nächsten acht Jahren auf 80 Prozent gesteigert werden.
Das Solar-Beschleunigungs-Paket
Das eine ist die Förderung der Windkraft. Das andere der massive Ausbau von Photovoltaikanlagen. Wer privat oder gewerblich einen Neubau plant, muss zukünftig eine Photovoltaikanlage mit einplanen. Auch sog. Mieterstrom-Modelle sollen verbessert werden. Das heißt: Baut ein Vermieter eine Solaranlage auf sein Miethaus, erhält er für den Strom, der auf dem Dach produziert und von den Mietparteien verbraucht wird, staatliche Zuschläge. So können Vermieter die Rentabilität ihrer eigenen Mietobjekte erhöhen und die Mieter von günstigeren Strompreisen profitieren. Des Weiteren soll zukünftig die EEG-Umlage entfallen. Für den Ausbau von Solarparks sollen in Zukunft auch mehr Landflächen geschaffen werden. Darüber hinaus sind auch Freiflächenanlagen mit Bürgerbeteiligung im Maßnahmenkatalog vorgesehen.
Fest steht: Ohne die vorgenannten Gegenmaßnahmen werden die gesteckten Klimaziele deutlich verfehlt. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass die angekündigten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung nicht auf die lange Bank geschoben, sondern zügig und beherzt realisiert werden.