Niedersachsen erleichtert den Bau von Solarparks auf Freiflächen

Niedersachsen will den Ausbau erneuerbarer Energien speziell im Bereich der Freiflächenanlagen forcieren. Dazu hat die zuständige Landesregierung letzte Woche eine neue Verordnung beschlossen. Mit der sog. Freiflächensolaranlagenverordnung sollen Solarpark-Projekte auf Freiflächen bessere Chancen bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhalten.

Auch „Benachteiligte Flächen“ werden jetzt berücksichtigt

Welche PV-Anlage mit einer Leistung von über 750 kWp gebaut werden darf, entscheidet die Bundesnetzagentur über ein Bieterverfahren. Die einzelnen Bundesländer legen zuvor fest, ob auch Freiflächenanlagen auf sogenannten „Benachteiligten Gebieten“ bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden sollen. Dazu hat sich die Landesregierung jetzt entschlossen.

Dabei handelt es sich vorwiegend um schlecht nutzbare Flächen an Autobahnen oder um ertragsschwache Ackerflächen in der Landwirtschaft. Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland Pfalz haben bereits benachteiligte Gebiete für Photovoltaik-Ausschreibungen freigegeben.

Die Zeit wird knapp

Bis zum Jahr 2040 benötigt Niedersachsen 65 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung. Davon entfallen circa 15 Gigawatt auf Freiflächen. Derzeit verfügt das Land aber „nur“ über 4,6 Gigawatt Stromkapazität aus Solarenergie. Der Ausbau muss also deutlich beschleunigt werden, um die gesteckten Energieziele zu erreichen.

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