Wer eine Photovoltaikanlagen-Versicherung abschließen möchte, der stößt bei der Antragstellung vielfach auf den Begriff „GAP-Deckung“ oder „Differenzwert-Entschädigung“. Was ist eigentlich darunter zu verstehen und für wen ist diese Versicherungsleistung sinnvoll?
Wer sollte eine GAP-Deckung abschließen?
Die GAP-Deckung ist ein sinnvoller Deckungsbaustein, der bei einem Totalschaden die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der bestehenden Restschuldforderung der Bank schließt, sofern die PV-Anlage nicht wieder aufgebaut werden kann! Sie schützt den Betreiber vor finanziellen Schäden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– die betreffende PV-Anlage ist kreditfinanziert.
– es handelt sich um einen Totalschaden
– die Photovoltaikanlage kann auf dem ursprünglichen Standort nicht wiederaufgebaut werden.
Was bedeutet GAP-Deckung?
Gap kommt ursprünglich aus dem englischen und bedeutet „Lücke“. Dieser Baustein bietet einen ganz besonderen Schutz und füllt eine Versicherungslücke im Bereich der Photovoltaik-Allgefahrenversicherung.
An einem einfachen Beispiel lässt sich die GAP-Deckung gut erklären:
Nehmen wir an, eine kreditfinanzierte Photovoltaikanlage befindet sich auf einem angemieteten Dach. Das Gebäude und die darauf befindliche Photovoltaikanlage werden durch ein Feuer völlig zerstört. Es kommt zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Im Falle des Wiederaufbaus würde eine vorhandene Versicherung die PV-Anlage zum Neuwert sowie den entstandenen Ertragsausfall ersetzen.
Entscheidet sich der Hauseigentümer (Dachverpächter) jedoch, das abgebrannte Gebäude nicht wieder zu errichten, kann auch die Photovoltaikanlage nicht wieder aufgebaut werden. Gemäß den „Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“ muss der Versicherer nur den erheblich geringeren Zeitwert ersetzen, da weder eine Reparatur noch eine Wiederbeschaffung der PV-Anlage erfolgen kann. Eine Restschuld beim Darlehensgeber (finanzierenden Bank) kann in diesem Szenario höher sein, als die Entschädigung der Versicherungsgesellschaft. Der Anlagenbetreiber (Versicherungsnehmer) wird den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln begleichen müssen.
Beispielrechnung:
Kaufpreis: 40.000 EUR
Finanzierung: 100%
Zeitwertentschädigung: 18.500 EUR
Restschuld bei der Bank: 27.500 EUR
Differenzwert: -9.000 EUR
Die bestehende Photovoltaikversicherung kommt für die Differenzwertentschädigung nur dann auf, wenn eine GAP-Deckung (Differenzwert-Entschädigung) vereinbart ist!
Ab welcher PV-Anlagengröße ist die GAP-Deckung sinnvoll?
Der Abschluss der Zusatzdeckung sollte nicht in Abhängigkeit der Anlagengröße, sondern in Abhängigkeit der kreditfinanzierten Investitionssumme der PV-Anlage. Je Höher der kreditfinanzierte Anteil ist, desto wichtiger ist der Abschluss einer GAP-Deckung.
Kann eine GAP-Deckung nachträglich vereinbart werden?
Ja. Der Zusatzbaustein GAP-Deckung kann nachträglich in eine bestehende Photovoltaikversicherung integriert werden.
Wie wird der Zeitwert der PV-Anlage ermittelt?
Der Zeitwert der Photovoltaikanlage (versicherte Sache) errechnet sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischem Zustand.
Was kostet eine GAP-Deckung im Jahr?
Die GAP-Deckung kostet durchschnittlich (je nach Anbieter) ca. 10% des Nettobeitrages der Photovoltaikversicherung.
Kann eine GAP-Deckung auch allein beantragt werden?
Nein, die GAP-Deckung ist nur in Verbindung mit einer Photovoltaikanlagen-Versicherung zu beantragen.
Wo ist die Photovoltaikversicherung mit GAP-Deckung erhältlich?
Alle unsere Angebote zur Photovoltaikversicherung können mit GAP-Deckung beantragt werden. Unsere exklusiven Sonderkonzepte der Versicherungsunternehmen ZURICH, INTER, CONDOR und VHV finden sie auf www.rosa-photovoltaik.de. Wählen Sie das für Sie passende Produkt und berechnen Sie ganz einfach online Ihren bedarfsgerechten Versicherungsschutz.