Kein Geld mehr für den Strom aus PV-Anlagen

Ein Gastbeitrag von Dipl.-Informatiker Günter Kolbe
stop-energy-button„… wir als Verteilnetzbetreiber … sind … gezwungen, die EEG-Vergütungszahlungen mit sofortiger Wirkung auf Null zu reduzieren.“
[Auszug aus einem Anschreiben der EnBW an einen Solarpark-Betreiber]

Diese Ankündigung kann Anlagenbetreiber treffen, wenn er gegen die Vorgaben aus § 6 EEG verstößt. Die aktuelle Novelle des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vom 1.4.2012 sieht für Photovoltaik-Anlagen vor, dass je nach Größe und Datum der Inbetriebnahme bis zum 1.7.2012 bzw. 1.1.2014 eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlast („Einspeisemanagement“) nachgerüstet werden muss. Wie kann es nun sein, dass viele PV-Anlagen, die bis zum 1.7.2012 nachgerüstet sein müssten, weiter die Einspeisevergütung ungekürzt erhalten? Viele Energieversorger und Netzbetreiber hatten im Jahr 2012 noch nicht die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen, um in die Vielzahl der neu errichteten solaren Energieerzeugungsanlagen ferngesteuert einzugreifen. Auch die Geschäftsprozesse mussten erst entwickelt werden, um dem PV-Anlagenbetreiber die Notwendigkeit einer Abregelung nachzuweisen und ggf. eine Entschädigung zu zahlen, wie es u.a. das EEG §12 vorsieht. Als Ergebnis kamen sehr unterschiedliche Anforderungen heraus, die zwischen den EVUs variieren und sich sogar innerhalb eines Energieversorgers regional unterscheiden. Als Lösung für die vielfältigen Anforderungen hat z. B. die PVconcept GmbH aus der Praxis heraus einen flexibel einsetzbaren Parkregler entwickelt. Der als CCLog bezeichnete Datenlogger mit integriertem Parkregler verrichtet seine Arbeit bereits in vielen großen Solarparks.

Die PV-Anlagenbetreiber werden vom zuständigen Energieversorger angeschrieben und zum Nachweis über die Funktionsfähigkeit oben genannter Anlage aufgefordert. Hat der Anlagenbetreiber die technischen Voraussetzungen geschaffen, reicht in einigen Fällen die Bestätigung eines qualifizierten Montagebetriebes, oft wird aber eine reale Überprüfung der Kommunikation und Regelung vor Ort durchgeführt. Prinzipiell gibt es zwei Varianten der ferngesteuerten Regelung.

Mit einem Funkrundsteuerempfänger („FRE“), meist am Übergabepunkt der PV-Anlage installiert, werden Funksignale im Einzugsbereich des Energieversorgers empfangen, um bei Netzüberlast die Leistung der PVAnlagen auf 60, 30 oder 0% zu reduzieren bzw. wieder auf 100% freizugeben. Der FRE ist nur der Empfangsteil für die Fernsteuerung mit 4 digitalen Ausgängen. Vom Anlagenbetreiber muss die Steuerung und Überwachung der Wechselrichter separat eingerichtet werden, die mit den Digitalausgängen des FRE verbunden wird. Diese Technik kommt bei kleinen Anlagen bis zu einer Nennleistung von 30 kWp zum Einsatz, oft auch noch bei Anlage bis zu 100 kWp.

Die zweite Variante für große Anlagen ab 100 kWp ist um ein vielfaches aufwändiger und somit auch teurer. Ein als Fernwirkanlage bezeichneter Schaltschrank wird vom Energieversorger geliefert und kostenpflichtig an die Schaltanlage und den Zähler am Übergabepunkt angeschlossen. Über Datenkommunikation (mobil oder Festnetz) werden die Steuersignale übertragen, deren Empfang von einer Steuereinheit quittiert werden muss. Diese Steuerung regelt die Wechselrichter, überwacht den Steuerungsfortschritt und protokolliert alle Aktivitäten. Die vom Energieversorger übertragenen Vorgaben beziehen sind nicht nur auf die Reduzierungen der Wirkleistung sondern auch Vorgaben der Blindleistung; eine Erläuterung hierzu würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Sicher ist nur, dass es noch keine durchgängige Norm für die Kommunikation und die Art der Anforderungen gibt. Durch unsere Erfahrungen und die Flexibilität unserer Parkregelung können wir auf jede Anforderung eines beliebigen Energieversorgers reagieren und die Vorgaben aus § 6 EEG erfüllen.

Das Wichtigste ist, dass Sie die vom Energieversorger gesetzten Fristen für die Einrichtung einer ferngesteuerten Reduzierung der Einspeisung ernst nehmen. Es könnte sonst der Verlust der gesamten Einspeisevergütung drohen.

Welche Solaranlagen betroffen sind, mit welchen technischen Anforderungen Sie zu rechnen haben und welche Fristen zu beachten sind, entnehmen Sie der folgenden Tabelle.

grafik-installierte-leistung-fristen

Autor:
Dipl.-Informatiker Günter Kolbe, PVconcept GmbH, Balingen

Kein Geld mehr für den Strom aus PV-Anlagen

Schreibe einen Kommentar