Fallende Preise bei Solarmodulen lassen diese für Diebe uninteressant erscheinen. Es lohnt sich kaum noch, die großen, unhandlichen und schweren PV-Module mühselig abzuschrauben und im Fluchtfahrzeug zu verstauen. Sie nehmen viel Platz weg und bringen auf Grund von herrschenden Überkapazitäten auf dem weltweiten Solarmarkt kaum noch Geld auf dem Schwarzmarkt ein. In den Fokus der Diebe rücken daher verstärkt Photovoltaik-Wechselrichter. Wechselrichter wandeln den über die Solarmodule erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Dieser Strom wird i.d.R. in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Wechselrichter sind dem Preisverfall kaum ausgesetzt. Sie sind zwar ebenfalls schwer und müssen erst abgeschraubt werden, jedoch lässt sich damit viel Geld auf dem Schwarzmarkt verdienen.
Beim Diebstahl von Wechselrichtern gehen die Schäden ganz leicht in den sechsstelligen Bereich. So wurden erst kürzlich im November aus einem Solarpark bei Triefenstein über 54 Wechselrichter im Gesamtwert von etwa 140.000 Euro gestohlen. Die Diebe haben mit der Entwendung den gesamten Solarpark lahmgelegt. Die Diebe knackten das Vorhängeschloss eines Tores, um auf das Gelände des Solarparks zu gelangen.
Wie viele Solarmodule müssten hingegen entwendet werden, um einen Schaden von 140.000 Euro anzurichten? Eben, 54 Wechselrichter sind schneller abgeschraubt als 500 Solarmodule.
Auch auf dem Barther Flugplatz haben Diebe aktuell über 20 Wechselrichter eines 31 MW Solarparks gestohlen. Beziffert wird der Schaden auf über 100.000 Euro. Die Diebe verschafften sich Zugang zum Solarpark, in dem sie den Maschendrahtzaun zerschnitten.
Die möglichen Folgen für Solaranlagen-Betreiber
Da die Diebstahl-Schadenhöhe in keinem Verhältnis zum Versicherungsbeitrag steht, könnte der Versicherer den Vertrag kündigen oder einen erhöhten Selbstbehalt bei Diebstahl verlangen. Möglich ist auch, dass der Versicherer generell den Selbstbehalt erhöht. Besteht eine Chance auf Weiterführung des Vertrages bei der bisherigen Versicherung, wird der Versicherer dem Anlagenbetreiber bestimmte Auflagen, wie beispielsweise die Errichtung eines entsprechend hohen Industriegitterzauns und anderweitigen mechanischen oder elektronischen Sicherungen vorschreiben. Erfüllt der Betreiber die Auflagen nicht, so wird die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen. Ein Solarpark ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann für den Betreiber zur existenziellen Bedrohung werden. Ferner wird die finanzierende Bank ohne eine entsprechende Versicherung das Darlehen-Ausfallrisiko nicht tragen wollen. Betreiber von Freiflächensolarparks sollten grundsätzlich die Auflagen der Versicherungsgesellschaft einhalten, die zu einer Solarparkversicherung gefordert werden. Leider sieht die Praxis oftmals anders aus: Aus Renditegründen wird gerade an den Sicherheitseinrichtungen gespart. Auf „Biegen und Brechen“ wird ein Anbieter gefunden, der eine „halbwegs“ gesicherte Anlage versichert. Wie man sieht, könnte dies ganz schnell nach hinten losgehen, denn das spätere Ändern, Aufrüsten und Austauschen kosten nun mal wesentlich mehr oder gar das Doppelte.
Zugang zum Solarpark erschweren
Um Dieben den Zugang zu Solarparks auf Freiflächen zu erschweren, sollte um das Areal kein Maschendrahtzaun oder ein gewöhnliches Schloss für die Torzufahrt verwendet werden. Bestenfalls sollte ein Industriegitterzaun mit mindestens zwei Metern Höhe + Übersteigschutz und ein entsprechendes Sicherheitsschloss für das Zugangstor angebraucht werden. Gerade die mechanischen Sicherungen des Geländes und der Peripherie (Wechselrichter u. Module) machen es den Dieben schwer. Je länger und aufwändiger die Diebe mit der Umgehung der Sicherheitsmaßnahmen beschäftigt sind, desto höher ist auch die Gefahr entdeckt zu werden.
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