Versicherungsgesellschaften beklagen derzeit steigende Schadenquoten im Bereich Photovoltaikversicherungen. Laut GDV liegt die Schadenquote bei Solarstromanlagen für das Jahr 2011 bei rund 59% und hat sich somit im Vergleich zum Jahr 2010 nahezu verdoppelt. Demnach ist die Absicherung von Solarstromanlagen über PV-Versicherungen für die Versicherungsunternehmen nicht mehr mit dem erhofften Ertrag verbunden. Um die Auswirkungen von zu hohen Schadenquoten nachvollziehen zu können, möchten wir vorab in einfachen Worten erklären, wie die Schadenquote des GDV ermittelt wird.
Alle GDV Mitgliedsunternehmen melden jährlich die Stückzahlen, Beitragseinnahmen, Schadenanzahl und Gesamtschadenhöhe zu den jeweiligen Sparten. Anhand dieser Zahlen wird unter anderem die Schadenquote für das betreffende Jahr ermittelt. Errechnet wird sie aus den Nettobeitragseinnahmen im Verhältnis zu den geleisteten Schäden eines Jahres. Für das Jahr 2011 bedeutet dies, dass nahezu 60% der Beitragseinnahmen für die Regulierung von Schäden verwendet wurden. Branchenkenner wissen, dass eine dermaßen hohe Schadenquote grenzwertig ist und die Versicherungsunternehmen reagieren müssen, da die gesamten Verwaltungs- u. Vermittlungskosten noch hinzugerechnet werden müssen.
Welche Schäden verursachen das hohe Schadenvolumen?
An erster Stelle stehen die Brandschäden. Diese kommen zwar sehr selten vor, aber wenn, dann mit einem sehr hohen Schadensumme. Speziell Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben haben in der Vergangenheit so manche Kalkulation der Versicherer zunichte gemacht. Gleiches gilt für die zweitplatzierten Sturm u. Hagelschäden. Gerade im Jahr 2011 gab es regionale Hagelniederschläge und Stürme, welche zu immensen Schäden führten. An dritter Stelle stehen die Schneelastschäden. Längere Winter mit übermäßigem Schneefall verursachten zahlreiche Schäden an der Verkabelung, Tragkonstruktionen und PV-Modulen. Einen weiteren großen Teil der Schäden machen die am 4. Rang platzierten Überspannungsschäden aus. Zwar ist das Volumen der einzelnen Schäden nicht so hoch wie bei den vorabgenannten Schadenursachen, jedoch ist hier eine viel höhere Schadenanzahl zu verzeichnen. Erwähnenswert ist zudem, dass schätzungsweise 30% aller Schäden auf fehlerhafte Montagen und die Auswahl ungeeigneter Peripherie zustande kamen.
Welche Auswirkung haben die Schadenquoten und Schadenursachen für den PV-Anlagenbetreiber?
Vorab muss erwähnt werden, dass die Zahlen des GDV die gesamten Photovoltaikversicherungen der GDV-Mitgliedsunternehmen widerspiegeln. Das einzelne Versicherungsunternehmen kann wesentlich besser, aber auch wesentlich schlechter dastehen.
Die Vorgehensweise eines Versicherungsunternehmens mit einer sehr schlechten Schadenquote kann sehr vielfältig sein. Unterschieden wir vorab zwischen den bereits bestehenden Verträgen und den Neuverträgen.
Bestandsverträge:
Die Versicherer haben enorm gute Analyse-Instrumente und können den gesamten Bestand, den des einzelnen Versicherungsmaklers oder Vermittlers bis hin zum alleinstehenden Vertrag durchforsten und bewerten. Stellt der Versicherer fest, dass z. B. eine bestimmte Bauart, die Gebäudenutzung oder der landwirtschaftliche Betrieb zu einem erhöhten Schadenaufkommen führt, ist damit zu rechnen, dass alle betreffenden Verträge unter Beobachtung stehen. Einige Versicherungsgesellschaften besichtigen sogar in der laufenden Versicherungsperiode einzelne PV-Anlagen, welche statistisch ein erhöhtes Risiko mitführen.
In der Regel werden bestehende Photovoltaikversicherung-Verträge, solange eine Schadenfreiheit vorliegt, vom Versicherer nicht angerührt. Sollte es jedoch zu einem Schadenfall kommen und der Vertrag steht aufgrund eines erhöhten Risikos bereits unter Beobachtung, so kann in den meisten Fällen davon ausgegangen werden, dass der Versicherer eine Kündigung ausspricht.
Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern stellen derzeit ein „normales Risiko“ dar, sofern die Prämienkalkulation des Versicherers stimmt. Seit geraumer Zeit gibt es einige Gesellschaften, welche mit niedrigsten Mindestbeiträgen (60 EUR und weniger) versuchen, Marktanteile zu erhalten. Für den Kunden sieht dies im ersten Moment sehr attraktiv aus. Doch das böse Erwachen kommt oftmals im ersten Schadensfall – meist bei Schäden über ca. 1.000 EUR. Der Versicherer wird den versicherten Schaden zwar regulieren, jedoch auch eine Kündigung aussprechen, da aus dem Vertrag kein Ertrag mehr zu erwarten ist. Berücksichtigt man, dass es an Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern zu zahlreichen Schäden im Bereich von ca. 200 bis 10.000 EUR kommt, so könnten sehr viele Anlagenbetreiber zukünftig betroffen sein.
Obige Szenarien treffen natürlich nicht jeden Betreiber einer Solaranlage. Das Risiko, dass es eine Vielzahl der PV-Anlagenbetreiber trifft, wächst jedoch mit einer weiterhin negativen Schadenquote.
Handelt es sich um größere bzw. um Großanlagen, so können nach einem Schadensfall weitere Instrumente des Versicherers Anwendung finden. Der Versicherer macht dem Versicherer ein Angebot zur Vertragsumstellung. Dieses kann z. B. ein höherer Selbstbehalt, ein höherer Jahres-Beitrag oder gar die Einschränkung von Leistungen sein. In der Regel werden solche Vereinbarungen über den betreuenden Versicherungsmakler, der die Interessen des Kunden vertritt, verhandelt. Erst wenn der Versicherungsnehmer das Angebot nicht annimmt, spricht der Versicherer die Kündigung aus.
Neuverträge:
Die Versicherungsunternehmen reagieren recht schnell auf negative Veränderungen der Schadenquoten. Nach der Bestandsanalyse und Bestimmung der unerwünschten, erhöhten Risiken wurden/werden bei einigen Versicherern die Annahmerichtlinien für Neuverträge geändert, sowie Leistungen gekürzt. Unter Anderem wurden folgende Einschränkungen (Kurzform) verzeichnet:
- Nicht versicherbar sind Anlagen älter 5 Jahre (ab Inbetriebnahme)
- Nicht versicherbar sind Anlagen älter 3 Jahre (ab Inbetriebnahme)
- Versicherungsschutz wir nur für Neuanlagen gewährt
- Nicht versicherbar sind Anlagen mit Vorschäden
- Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben
- Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Stroh- oder Heulagerung
- Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Lagerung feuergefährlicher Stoffe
- Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen auf Gewerbebetrieben mit Lagerung oder Verarbeitung feuergefährlicher Stoffe
- Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen ohne Überspannungsschutzvorrichtungen
- Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen die nicht regelmäßig gewartet werden
- Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen ohne äußere Blitzschutzanlage
- Nicht versicherbar sind Anlagen, die nicht nach DIN-Normen u. VDE-Vorschriften errichtet wurden
- Nicht versicherbar sind selbstmontierte Photovoltaikanlagen
- Nachweis einer Statikberechnung bzw. eines Statikgutachtens
- Anlage muss von Unternehmen mit RAL-Gütesiegel oder Anlagenpass verbaut sein
- Module und Wechselrichter müssen Diebstahlhemmend verbaut sein
- Die Entschädigung für Wechselrichtern wird auf den Zeitwert begrenzt
- Senkung der pauschalen Ertragsausfallentschädigung
Vorab genannte Punkte spiegeln das Vorgehen diverser unterschiedlicher Anbieter auf Photovoltaikversicherung wider. Es gibt selbstverständlich auch Anbieter, welche aufgrund positiver Entwicklungen keine Änderungen der Annahmerichtlinien vorsehen.
Ein weiterer Nebeneffekt von hohen Schadenquoten sind steigende Versicherungsbeiträge für Neuverträge. Auch die Aufgabe des Zweiges der Photovoltaikversicherung ist denkbar – ein ausländischer Versicherer hatte es ja bereits vorgemacht. Wie die einzelnen Versicherer zukünftig reagieren bleibt abzuwarten.
Wie in diesem Beitrag geschildert, hat sich bereits einiges geändert und es wird sich auch in Zukunft noch einiges ändern.
Was kann ein Anlagenbetreiber vorsorglich machen?
Für den Neuanlagen-Betreiber ist es natürlich sehr schwer, den Versicherer, die Bedingungen und die damit zusammenhängenden Leistungen und auch Schadenquoten zu beurteilen. Daher ist anzuraten, einen auf Photovoltaikversicherungen spezialisierten Versicherungsmakler auszuwählen. Sofern dieser schon langjährige Erfahrungen hat und nicht nur preisorientiert (billig, billig), sondern im Sinne des Kunden die Leistungen in den Vordergrund stellt, sollte er die erste Wahl sein. Er kann qualifizierte Aussagen zu den Leistungen, den Service, das Verhalten der Versicherer im Schadenfall, sowie zu den Schadenquoten treffen. Der erste Schritt wäre damit schon mal getan.
Besteht bereits eine Versicherung für eine Photovoltaikanlage, so ist etwas mehr zu tun. Gerade jene Anlagenbetreiber, die sich damals für einen billigen und meist leistungsschwachen Tarif entschieden, sollten aktiv werden und erneut recherchieren bzw. vergleichen. Wer den Wechsel der Photovoltaikversicherung verdrängt und abwartet bis das der erste Schaden eintritt bzw. die Anlage so alt ist, dass sie keiner mehr versichern möchte, läuft Gefahr, keinen geeigneten u. günstigen Folgeversicherer zu finden.
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