In unserem heutigen Blogbeitrag möchten wir Sie als Betreiber einer Solaranlage über die 50,2-Hz-Problematik in Deutschland informieren. Eines vorweg: Die 50,2-Hz-Problematik kann, muss Sie aber nicht betreffen. Insbesondere betrifft es Betreiber, deren Leistung der Solarstromanlage größer 10 kWp beträgt. Wir möchten Sie dennoch über den geplanten Ablauf der Verteilnetzbetreiber (VNB) informieren.
Was hat es mit der 50,2-Hz-Problematik auf sich?
Um Ihnen die technischen Einzelheiten zu ersparen fassen wir uns kurz: Die Wechselrichter von Photovoltaikanlagen müssen um- bzw. nachgerüstet werden. Dies dient der allgemeinen Versorgungssicherheit und der Sicherheit des Stromnetzes in Deutschland und Europa.
Der Ablauf von Seiten der Verteilnetzbetreiber:
- Sie werden in einem ersten Schreiben durch den VNB aufgefordert, Ihre Wechselrichter um- bzw. nachzurüsten. Die Schreiben sollen im September versendet werden.
- In einem zweiten Schreiben klärt Sie der VNB über den Zweck der notwendigen Maßnahmen auf und weist Sie daraufhin, dass Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind.
- Das dritte Schreiben ist ein Fragebogen, der für den VNB notwendige Daten über Ihre Wechselrichter erhebt. Dort müssen Sie Auskunft über Ihre Wechselrichter geben. Dies beinhaltet den Hersteller, den Typ und evtl. auch die Seriennummer der Wechselrichter. Diese finden Sie entweder an den Wechselrichtern selbst, in Ihrer Anlagendokumentation oder Sie fragen bei Ihren Installateur/Solarteur nach.
- Der VNB entscheidet auf Grund Ihrer angegebenen Daten im Fragebogen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Ihre Wechselrichter an das Netz anzupassen. Sie erhalten zudem einen Terminvorschlag zur Um- bzw. Nachrüstung.
Bitte beachten Sie: Sie müssen von Ihrer Seite aus nicht aktiv werden. Wenn Sie kein Schreiben von Ihrem Verteilnetzbetreiber erhalten, sind Ihre Wechselrichter von einer Um- oder Nachrüstung nicht betroffen.
Was kostet Sie die Um- bzw. Nachrüstung?
Die Kosten für die Um- bzw. Nachrüstung werden vom VNB in voller Höhe getragen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Um- bzw. Nachrüstung von einem Installateur/Solarteur durchgeführt wird, den Ihnen der VNB vorgeschlagen hat. Sollten Sie einen Installateur/Solarteur Ihres Vertrauens bevorzugen, so muss dieser die Zulassung für eine Um- bzw. Nachrüstung vorweisen können und evtl. Mehrkosten gehe zu Ihren Lasten.
Was wird am Wechselrichter um- bzw. nachgerüstet und wie lange dauert das?
Bei vielen Geräten genügt ein Software-Update, das in wenigen Minuten auf das Gerät aufgespielt werden kann. Es kann aber auch der Austausch eines Bauteils notwendig werden, dass etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel geht ein solche Um- bzw. Nachrüstung sehr schnell vonstatten. Die Um- bzw. Nachrüstung der Wechselrichter sollte bis Ende 2014 vollzogen sein sonst kann es passieren, dass Sie Ihren Vergütungsanspruch verlieren. Die Um- bzw. Nachrüstung hat keinerlei Auswirkungen auf die Photovoltaikversicherung.
Weitere und vor allem ausführlichere Informationen zur 50,2-Hz-Problematik von Solar-Wechselrichtern.