Liebe Leser/Innen unseres Photovoltaikversicherung-Blog´s!
Exklusiv für die treuen Leser unseres Photovoltaikversicherung-Blog´s, veröffentlichen wir den sechsten und letzten Teil unserer Reihe “Photovoltaikanlagen – Gefahr für Feuerwehrleute bei der Brandbekämpfung?”. Sofern Sie den ersten Teil noch nicht gelesen haben, so können Sie dies nacholen: Einmalig: Exklusive Ergebnisse der Feuerwehrstudie – Teil 1
Internetportal
Wäre ein Internetportal mit Smartphoneapplikation (z.B. für das Iphone) sinnvoll, das vor dem Ausrücken zum Brandort besucht werden kann um dort zu erfahren, ob sich eine Photovoltaikanlage auf dem brennenden Gebäude oder Nachbargebäude befindet?
Nur 26,06% (603 Nennungen) der Feuerwehrleute würden ein Internetportal mit Smartphoneanbindung als für sinnvoll erachten.
Anmerkung:
Die Entwicklung eines solchen Portals könnte durch eine staatliche Stelle erfolgen. Die Daten könnten durch die Bundesnetzagentur abgefragt werden, die ohnehin von Solaranlagenbetreibern gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Daten anfordern.
Dazu müsste lediglich das Formular der Bundesnetzagentur zur Meldung von Photovoltaikanlagen um wenige Abfragen erweitert werden. Der Betreiber einer Anlage müsste in diesem Fall nur noch zustimmen (im besten Falle verpflichtet werden), dass seine Daten in diesem Portal gespeichert werden, um so im Brandfall die Daten ausschließlich an die örtliche Feuerwehr weitergeben zu können.
Verpflichtung
Bei wem sehen Feuerwehrleute die Pflicht, Personen vor Gefahren zu schützen, die von einer Photovoltaikanlage ausgehen (Eigentümer und Besitzer müssen zwangsläufig nicht ein und dieselbe Person sein)?
66,31% (1.425 Nennungen) der Feuerwehrleute sehen Eigentümer und Besitzer von Solarstromanlagen in der Pflicht, Personen vor Gefahren zu schützen.
Haftung
Sollte der Betreiber einer Photovoltaikanlage, im Falle eines durch die Photovoltaikanlage verunglückten Feuerwehrmannes, dafür haftbar gemacht werden, sofern nicht eindeutig auf eine Photovoltaikanlage hingewiesen wurde?
Über 57,31% (1.223 Nennungen) der Feuerwehrleute würden Betreiber von Photovoltaikanlagen dafür haftbar machen, wenn mangels Hinweis auf eine Photovoltaikanlage an den Gebäuden ein Feuerwehrmann verunglückt.
Fazit der Studie
Die Studie macht deutlich, dass es an Schulungen für Feuerwehrleute beim Umgang mit Photovoltaikanlagen zum Zeitpunkt der Erhebung mangelt. Zudem wird deutlich, dass sich Feuerwehrleute auf Grund der mangelnden Ausbildung in diesem Bereich bei Problemen umgehend und richtigerweise an den Einsatzleiter wenden. Was nur, wenn dieser ebenfalls in diesem Segment keine Schulung oder dergleichen genossen hat? Falsch wäre es reine Schulungen aufzubauen, die sich ausschließlich der Photovoltaiktechnik widmen, denn eine Photovoltaikanlage ist nichts weiter als eine herkömmliche elektrische Anlage.
Der richtige Weg
Da aber Photovoltaikanlagen mittlerweile öfters vorkommen als Unternehmen, in denen elektrische Anlagen vorhanden sind, sollten Feuerwehrleute verstärkt im allgemeinen Umgang mit elektrischen Anlagen geschult werden. Speziell die Einsatzleiter und deren Vertreter müssen ausreichend geschult sein, um der Mannschaft in jeder Hinsicht die richtigen Anweisungen geben zu können.
Wie sich auch zeigt, wird im Brandfall immer noch zu wenig von einer vorhandenen Solarstromanlage ausgegangen. Oftmals sind diese auf den Dächern nicht sofort ersichtlich. Die Einleitung eines normalen Löschvorgangs kann sich daher verheerend auf die Sicherheit der Feuerwehrleute auswirken. Es bedarf daher dringend einer Vorschrift, dass alle Gebäude, auf denen sich Photovoltaikanlagen befinden, mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet werden müssen. Auch sollten Feuerwehrleute durch die Feuerwehr-Einsatzzentrale noch vor der Brandbekämpfung über das Vorhandensein einer Solarstromanlage informiert werden.
Auch ist in der Studie von Feuerwehrschaltern die Rede, die die Solarstromanlage im Brandfall spannungsfrei schalten können, so dass keine gefährlichen Spannungen mehr anliegen. Auch der Einbau einer solchen Vorrichtung müsste für Solaranlagenbetreiber Pflicht werden.
Es empfiehlt sich auch nicht, ein extra Sonderlöschmittel für Photovoltaikanlagen zu entwickeln, denn richtig angewandt, können auch elektrische Anlagen mit herkömmlichen Wasser gelöscht werden.
Fazit: Photovoltaikanlagen sind keine Gefahr für Feuerwehrleute bei der Brandbekämpfung, sofern die Regeln zur Löschung von elektrischen Anlagen eingehalten werden. Gefahren von herab fallenden Gegenständen von einem Dach gibt es auch ohne Photovoltaikanlage.
Nun sind die entsprechenden Verbände in der Pflicht, die richtigen Vorschriften zu erlassen.
Mit freundlicher Genehmigung von PhotovoltaikZentrum – Michael Ziegler