Für Betreiber von Solaranlagen haben wir ein neues Produkt im Bereich der Betreiberhaftpflichtversicherung (Photovoltaik-Betriebshaftpflicht oder abgekürzt BHV) in unser Produktportfolio aufgenommen. Das Produkt entstand in intensiver Zusammenarbeit mit der Zurich Versicherung.
Ein paar Besonderheiten unserer neuen Photovoltaik-Betriebshaftpflicht der Zurich im Überblick:
- 5.000.000 Euro pauschal für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden(max. 2-fach)
- inkl. Allmählichkeitsschäden
- inkl. Bauherrenrisiko – als Bauherr für die Photovoltaikanlage
- inkl. Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
- inkl. sonstige Mietsachschäden
- inkl. Vermögensschäden für Rückgriffsansprüche der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen
- 5.000.000 Euro Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) max. 1-fach
- 5.000.000 Euro Umweltschadensversicherung (USV) max. 1-Fach
Ihre Vorteile:
- Bis zu vier Solaranlagen in einem Vertrag versicherbar*
- Sehr hohe Deckungssummen (bis 5.000.000 Euro)
- Niedriger Beitrag – schon ab 55.- Euro zzgl. Versicherungssteuer im Jahr
Weitere Informationen zur Betreiberhaftpflichtversicherung der Zurich…
Aktuell besteht unser Produktportfolio im Bereich der Betreiber-Haftpflichtversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen aus drei Produkten (Zurich, VHV und Condor).
Für was ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag. Sie schützt den Betreiber einer Solaranlage vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen von Seiten Dritter. Daher sollte jeder Anlagenbetreiber eine solche Versicherung besitzen.
Wer wann eine Photovoltaikversicherung benötigt und vor allem welche, dass erklären wir in unserem Artikel „Photovoltaikversicherungen: Welche PV-Versicherung zu welcher Zeit?“. Wir gehen dort auf die wichtigsten Versicherungen ein und erklären Ihnen, wann diese benötigt werden.
* In einem Vertrag sind bis zu vier Photovoltaikanlagen versicherbar, sofern sich die Solaranlagen auf dem selbstgenutzen Eigentum befinden. Solarstromanlagen auf Pachtdächern sind hiervon ausgenommen.