Photovoltaik-Versicherung – der Schadenfall

Jeder hofft, dass der Versicherungsschaden an der eigenen Photovoltaikanlage niemals eintritt. Wenn es doch passiert, hat man ja „zum Glück“ eine Photovoltaikversicherung! Damit eine reibungslose Schadenregulierung durch den Versicherer erfolgen kann, hat der Versicherungsnehmer jedoch einige Punkte zu beachten.

  • Melden Sie den Schaden an der Photovoltaikanlage umgehend dem Versicherer und kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler.
  • Als Versicherungsnehmer unterliegen Sie einer vertraglich vereinbarten Schadenminderungspflicht. Daher ist es erforderlich, dass Sie alles Notwendige unternehmen, damit eine Vergrößerung des Schadens verhindert wird.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Schadenhergang, das Schadenbild, die beschädigte oder zerstörte Peripherie möglichst durch Foto oder Film dokumentiert wird.
  • Verändern Sie den Schadenort bis zur Freigabe durch den Versicherer nur dann, wenn Sie dies aus Gründen der Sicherheit für geboten halten.
  • Einbruch- oder Diebstahlschäden sind umgehend der Polizei anzuzeigen. Lassen Sie der Polizei und dem Versicherer umgehend eine Stehlgutliste (Liste der gestohlenen Güter) zukommen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Polizeidienststelle, des zuständigen Beamten sowie das Aktenzeichen bzw. die Tagebuchnummer. Sollten z. B. nach einem Feuer Gegenstände aufgrund von Diebstahl abhanden gekommen sein, bringen Sie dies bitte auch zur Anzeige.
  • Verwahren Sie alle schadenbedingt zerstörten oder beschädigten Teile bis zur Freigabe oder der Regulierung durch den Versicherer auf.

Reichen Sie die Schadenanzeige (erhältlich beim Versicherer oder Versicherungsmakler) inkl. der erforderlichen Nachweise ein. In der Regel sind, je nach Schadenart, folgende Nachweise erforderlich:

  • Erstanschaffungsrechnung der beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen
  • Schriftlicher Nachweis zur Schadenursache und Schadenhöhe durch Hersteller / Solarunternehmen / Fachbetrieb
  • Bilder des Schadens
  • Wiederbeschaffungsrechnung der beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen
  • Bei Ertragsausfallschäden eine schriftliche Bestätigung (Solarteur / Hersteller / Fachbetrieb) oder nachvollziehbare Aufzeichnungen/Nachweise durch entsprechende Überwachungskomponenten.

Liegen der Schadenabteilung alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor,  ist von einer kurzfristigen Regulierung auszugehen.

Photovoltaik-Versicherung – der Schadenfall

Ein Gedanke zu „Photovoltaik-Versicherung – der Schadenfall

  • 14. Februar 2012 um 13:19 Uhr
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    Sehr geehrtes Versicherungsblog-Team,

    danke für die umfangreiche Auflistung. Ich selbst musste einen Schaden meiner Photovoltaikanlage hinnehmen und beim Versicherer (der blaue der mit A anfängt) melden. Jedoch gab es vorher keinen Hinweis, welche Dokumente nun genau benötigt werden. Die Korrespondenz ging über mehrere Wochen. Vielleicht war es auch nur eine Hinhaltetaktig. Man weiß es nicht. Eigentlich sollte der Installateur der Solaranlage alle Unterlagen übergeben. Dies hat er bei mir aber leider nicht gemacht. Ich denke mal, dass ein guter Installateur sich auch durch die Übergabe einer sauberen Dokumentation auszeichnet.

    Gruß, Ulrich

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