Es ist schon sehr verwunderlich, wie sich zahlreiche Unternehmen der Solarbranche, speziell in Bezug auf Photovoltaikversicherungen, aufstellen. Jedes serviceorientierte Unternehmen möchte seinen Kunden einen weitergehenden Service und Mehrwert anbieten, was auch sehr löblich ist, denn der Versicherungsschutz für eine Photovoltaikanlage ist in nahezu allen Fällen unerlässlich. Doch was wird angeboten?
Solarunternehmen, zu denen wir Hersteller, Systemanbieter und Montageunternehmen zählen, greifen auf sogenannte Rahmenvereinbarungen oder Rahmenverträge zur Photovoltaikversicherung zurück. Da das Solarunternehmen ein Multiplikator ist und zudem der Verwaltungsaufwand für den Versicherer i. d. R. geringer ausfällt, kann die Photovoltaikversicherung rabattiert zur Verfügung gestellt werden.
Die Rahmenvereinbarungen- bzw. Verträge werden vom Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler oder direkt vom Versicherungsunternehmen angeboten. Intern prüft das Solarunternehmen im Rahmen der Möglichkeiten die Vereinbarungen bzw. Verträge und kommt letztendlich zu dem Schluss, eines der augenscheinlich optimalen Produkte auszuwählen.
Bereits an dieser Stelle läuft das Solarunternehmen Gefahr, dem eigenen Kunden einen unzureichenden oder gar unpassenden Versicherungsschutz anzubieten. Im Interesse des Kunden, der letztendlich im Schadensfall das finanzielle Risiko trägt, ist Kumpelei, preisorientiertes Verhalten oder ein guter Draht zu einer Versicherungsgesellschaft, mehr wie unpassend. Vielmehr sollte eine eingehende Leistungsrecherche erfolgen oder ein auf Photovoltaikversicherungen spezialisierter Versicherungsmakler eingebunden werden.
In den letzten Jahren sind uns zahlreiche Photovoltaik-Versicherungskonzepte, welche von Solarunternehmen an Kunden weitergegeben wurden, vor Augen gekommen. Folgend ein paar kurze Denkanstöße:
Die meisten Verträge sind auf eine feste Vertragslaufzeit von 1-3 Jahren festgeschrieben. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt der Versicherungsvertrag. Der Kunde erhält i. d. R. vorab ein teureres Folgeangebot. Wird dies nicht angenommen, muss sich der Betreiber um einen neuen Versicherungsschutz bemühen. Was aber, wenn der Kunde gar keine Information über den Ablauf seiner Photovoltaikversicherung von Seiten des Versicherers oder Vermittlers erhält? Dieses Vorgehen ist gar nicht so unüblich. Die eleganteste Lösung für alle Beteiligten ist, den Vertrag von der ersten Minute an über den Betreiber der Solaranlage (Versicherungsnehmer) ohne festen Ablauf laufen zu lassen. Nur so stehen dem Betreiber langfristig die Preis- und Leistungsvorteile zu.
Der Kunde erwartet im Schadenfall ein Maximum an Service und Versicherungsleistung. Was geschieht, wenn der Kunde im Rahmen eines Schadens erfährt, dass er bei einem anderen Anbieter Leistungen zu erwarten hätte, welche in seinem akuten Schadensfall nicht zur Verfügung stehen? Wird er die nächste Solar-Anlage beim gleichen Solarunternehmen ordern und / oder Empfehlungen für dieses Unternehmen aussprechen?
Obliegenheiten eines Versicherungsvertrages
Was ist die Obliegenheit? „Eine Obliegenheit bezeichnet im Schuldverhältnis die Pflichten des Solaranlagenbetreibers, die von diesem nicht eingeklagt werden können und bei deren Verletzung sich das entsprechende Versicherungsunternehmen auch nicht schadensersatzpflichtig macht.“
Inmitten der Bedingungen sind diese wiederzufinden – wenn man nach ihnen sucht! Es gibt die Obliegenheiten „vor dem Versicherungsfall“ und „bei Eintritt des Versicherungsfalles“. Werden diese nicht beachtet, kann es zur unerwünschten Reaktionen des Versicherers kommen – Leistungseinschränkung oder gar Leistungsfreiheit. Sogar von Großunternehmen werden Versicherungsverträge herausgegeben, welche vom Grundsatz her, nicht immer mit den veräußerten Photovoltaikanlagen übereinstimmen. Ein kurzer Auszug diverser „Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall“ die der Betreiber zu befolgen hätte:
- Der Nachweis der Belastbarkeit des Tragsystems und der Module infolge äußerer Einflüsse müssen DIN 1055 bzw. Eurocode 1 in der jeweils aktuellsten, verbindlichen Fassung entsprechen; die verwendeten Module müssen mechanischen Beanspruchungen gemäß IEC 61215-Zertifikat bzw. IEC 61646-Zertifikat standhalten;
- Anlageninstallation und Abnahme muss durch einen Fachbetrieb erfolgen und nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der VDE-Richtlinien installiert und abgenommen sein.
- die Zählerstände (Ertragsdaten) monatlich zu protokollieren und dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen;
- alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten; er darf diese Sicherheitsvorschriften weder selbst verletzen, noch ihre Verletzung gestatten oder dulden;
- die Anlage durch eine äußere Blitzschutzanlage zu sichern
- die Anlage ist durch Überspannungsschutzvorrichtungen zu sichern
- die PV-Anlage muss mit einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Blitz- /Überspannungsschutz ausgestattet sein. Dabei sind die Empfehlungen der einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN VDE 0185, DIN VDE 0100 Teil 712) einzuhalten.
- Sämtliche Bestandteile der PV-Anlage sind nach den Vorgaben des Herstellers regelmäßig zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die empfohlenen Wartungsintervalle sind einzuhalten.
- Sofern dies im Versicherungsschein gesondert vereinbart wurde, ist die Anlage mit einer Fernüberwachung auszustatten. Dabei ist sicherzustellen, dass bei einem Leistungsabfall der Anlage bzw. bei einem Nichterreichen der zu erwartenden Leistung umgehend eine Alarmierung an den Anlagenbetreiber bzw. einer beauftragten Firma erfolgt.
- die Montagehöhe (Unterkante) der Photovoltaikanlage über Geländeoberkante mindestens 3 m beträgt.
- die Anlage von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installieren und abnehmen zu lassen (keine Selbstmontage);
Selbstverständlich sind noch wesentlich mehr Obliegenheiten zur Photovoltaikversicherung im Umlauf. Zu beachten ist, dass Obliegenheiten auch bereits in Anträgen oder an anderen Stellen der Bedingungen angebracht sein können.
FAZIT:
Die Photovoltaikversicherung ist für das Solarunternehmen ein Serviceinstrument, welches enorm leistungsstark, kunden- u. serviceorientiert sowie verwaltungsarm sein muss – alles andere könnte zu einem nicht gewollten Effekt führen – der Kunde orientiert sich anderweitig!