Der Totalschaden einer Photovoltaikanlage ist wahrscheinlich das schlimmste Szenario für den Anlagenbetreiber. Ist die Photovoltaikanlage über eine Photovoltaikversicherung (ABE Allgefahrendeckung) versichert und es liegt ein versicherter Schaden vor, so sollte man meinen, dass alles in bester Ordnung ist. In den meisten Fällen ist dies auch so – was aber, wenn die PV-Anlage z. B. auf einem gepachteten Dach installiert ist, das Gebäude selbst vom Schaden betroffen ist und der Wiederaufbau des Gebäudes aus welchen Gründen auch immer unterbleibt? Ein nicht unerhebliches Risiko für den Betreiber bzw. Investor!
Denn innerhalb der ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung), welche die Grundlage für nahezu jede Photovoltaikversicherung bilden, ist es ganz klar geregelt, dass ohne Wiederaufbau der havarierten Photovoltaikanlage lediglich der Zeitwert entschädigt wird (siehe ABE §7 Abs. 4). Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischem Zustand. Da niemand voraussagen kann, wann ein Totalschaden eintritt und welcher Zeitwert an dem Schadentag gegeben ist, wird aller Voraussicht nach eine nicht unerhebliche Differenz zwischen der Zeitwertentschädigung und der laufenden Finanzierung gegeben sein.
Abfangen kann man das vorab geschilderte Risiko über einen optionalen Leistungsbaustein im Rahmen unseres Sonderkonzeptes auf Zurich Photovoltaikversicherung. Gegen einen geringen Mehrbeitrag wird folgendes vereinbart:
Differenz-Entschädigung bei nicht Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage
Entgegen Abschnitt A § 7 Nr. 4 ABE 2008 wird im Falle eines Totalschadens der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Wobei die ursprüngliche Versicherungssumme die Grenze der Entschädigung bildet.
Der Zeitwert errechnet sich maximal aus der im Antrag angegebenen Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines prozentualen Abzuges. Der Abzug ergibt sich aus dem Alter, dem Zustand und dem Abnutzungsgrad der versicherten Sache am Schadentag.