Zahlreiche Betreiber von Photovoltaikanlagen haben sich in der Vergangenheit dazu entschlossen gleich mehrere Photovoltaikanlagen zu betreiben. Doch wie funktioniert es, wenn mehrere Photvoltaikanlagen zu versichern sind? Worauf muss geachtet werden, wann können mehrere Anlagen über einen Vertrag versichert werden, wann reden wir überhaupt von einer PV-Anlage?
Eine Photovoltaikanlage wird in der Regel über den Einspeisezähler definiert. Das bedeutet, alles was über einen Einspeisezähler einspeist, gilt versicherungstechnisch als eine Anlage. Werden z. B. mehrere Dächer mit Modulen belegt, welche alle über den selben Einspeisezähler einspeisen, redet man von einer Photovoltaikanlage. Selbst unterschiedliche Adressen oder Flurstücke können hierbei gegeben sein. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die örtlichen Gegebenheiten bei Antragstellung entsprechend deklariert werden.
Da die Mehrzahl der Anbieter je Anlage einen Antrag bzw. Vertrag verlangt, wird jedes mal der Mindestbeitrag bzw. der Beitragssatz (gemäß der Investitionssumme oder den kWp), für die einzeln Anlage verlangt. Für Betreiber von mehreren Photovoltaikanlagen kann dies zu einem nicht gerade günstigen Gesamtpaket führen. Daher können Sie ab sofort über unseren Online-Tarifrechner zum Spezialkonzept auf Condor Photovoltaikversicherung gleich mehrere Photovoltaikanlagen berechnen. Durch die Zusammenfassung der Photovoltaikanlagen innerhalb eines Vertrages, fallen die Mindestbeiträge und Beitragssätze, gegenüber einer Einzelbeantragung, wesentlich günstiger aus. Zu beachten ist lediglich, dass der Betreiber und Antragsteller für alle Photovoltaikanlagen innerhalb eines Vertrages absolut identisch ist.
Danke, klasse geschrieben