Sie ist da – die wahrscheinlich stärkste und unkomplizierteste Photovoltaikanlagen Ertragsgarantieversicherung (Minderertragversicherung) eines deutschen Versicherers. Die Absicherung rund um die Photovoltaikanlage ist somit komplettiert – Photovoltaikversicherung, Ertragsausfallversicherung und Minderertragversicherung in einem einzigen Versicherungsprodukt. Konzipiert wurde die Ertragsgarantieversicherung von der Fachabteilung, spezialisierten Versicherungsmaklern und Personen bzw. Firmen aus der Solarbranche. Derzeit ist die Minderertragversicherung zwar nur über Rahmenvereinbarungen für Unternehmen der Solarbranche zugänglich, dies soll sich jedoch bis ca. Ende Juli ändern, so dass jeder einzelne Betreiber einer Photovoltaikanlage die Ertragsgarantieversicherung beantragen kann.
Abgesichert werden bis zu 35% des prognostizierten Jahres-Energieertrages. Immer dann, wenn der Jahres-Energieertrag unter die 90 % der Prognose fällt, wird vonseiten des Versicherers auf 90 % aufgefüllt.
Die Beantragung der Versicherung ist entgegen dem Markt recht einfach gehalten. Dem Versicherer ist vor Risikobeginn der prognostizierte Jahresenergieertrag für die zu versichernde Anlage unter Berücksichtigung der nachfolgenden Parameter aufzugeben:
- Jahresmittelwert der horizontalen Globalstrahlung;
- individueller Systemnutzungsgrad;
- spezifischer Anlagennutzungsgrad;
- etwaige vorhandene Verschattungen;
In Abhängigkeit von der jeweiligen Anlagengröße sind uns die nachfolgenden Unterlagen zwingend einzureichen:
- bis 99 kWp: Ertragsprognose des Solarteurs (mittels individueller Software)
- bis 499 kWp: Einfaches Gutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro)
- ab 500 kWp: Vollgutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro vor Ort)
Erst bei Anlagen ab einer Leistung von 500 kWp wird das Vorhandensein einer Anlagenfernüberwachung (sog. Monitoring) vorausgesetzt.
Der Versicherer leistet in Abweichung zu §2 ABE 2008 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
- eine von der Prognose bzw. vom Gutachten abweichende, verminderte Globalstrahlung;
- Anlagenmängel (Materialfehler);
- Abnutzung und Verschmutzung der Anlage bzw. von Teilen der Anlage;
- innere Betriebsschäden von Modulen und elektronischen Bauteilen (Wechselrichter).
- vom Energieversorgungsunternehmen veranlasste Trennungen vom Stromnetz, um die Netzsicherheit (sog. Netzsicherheitsmanagement) zu gewährleisten;
Verständlicher Weise gelten als nicht versichert die standardmäßigen Ausschlüsse gem. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Änderungen der PV-Anlage durch den VN, Ausfall des Einspeisezählers sowie dauerhafte Verschattungen, die in der Prognose bzw. im Ertragsgutachten nicht berücksichtigt wurden.