Photovoltaikversicherung Condor 2009

Obwohl unser Photovoltaikversicherung Spezialkonzept 2009 der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt,  die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen.  Leider war dies, aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.

Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de):

  • Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung)  je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.
  • Als versichert gilt mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
  • Die inkludierte Deckungserweiterung Baudeckung wurde wie folgt ergänzt: „Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt. „
  • Die Summen für „Innere Betriebsschäden“ wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit.  Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung: „In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“
  • Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.
  • Im Rahmen der Deckungserweiterung „Technologiefortschritt“ entfällt die Maximierung.
  • Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.
  • Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.
  • Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer, Sturm oder Hagel vorliegt.

Alle vorab genannten Photovoltaikversicherung-Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, diese für alle über uns beantragten Verträge gilt.

Hier erhalten Sie den gesamten Leistungsumfung zur Condor Photovoltaikversicherung (exklusives Spezialkonzept).

Photovoltaikversicherung Condor 2009

Obwohl unser Spezialkonzept 2009 auf Photovoltaikversicherung der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt, die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen. Leider war dies , aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.

Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de)

Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.

Als versichert gelten auch mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.

Die inkludierte Deckungserweiterung „Baudeckung wurde wie folgt ergänzt:

Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.

Die Summen für Innere Betriebsschäden wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit. Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung:

„In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“

Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.

Im Rahmen der Deckungserweiterung ‘Technologiefortschritt‘ entfällt die Summenbegrenzung.

Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.

Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.

Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer Sturm oder Hagel vorliegt.

Alle vorab genannten Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, dies für alle über uns beantragten Verträge gilt.

Photovoltaikversicherung Condor 2009

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