Schadenverlauf abhängiger Sondernachlass im Rahmen der Photovoltaikversicherung, was ist das? Welche Auswirkungen hat er? Fragen, denen wir mit diesem Beitrag einmal auf den Grund gehen wollen.
Wird ein „Schadenverlaufsabhängiger Rabatt“ ( auch „Schadenverlaufsabhängiger Sondernachlass“ genannt) vereinbart, so gibt der Versicherer vorab einen Nachlass (meist 20 – 25%) auf den Versicherungsbeitrag für die zukünftige Versicherungszeit. Voraussetzung einer Gewährung des SVR ist die Schadenfreiheit oder eine Schadenquote die sich auf max. 60%, bezogen auf den Nettobeitrag abzgl. der internen Kosten des Versicherers, beläuft. Der Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der Schadenquote liegt je nach Vereinbarung bei 3 oder 5 Jahren.
Gerade im Rahmen einer Versicherung für kleinere Photovoltaikanlagen ist dieser SVR jedoch mit einigen Nachteilen versehen, welcher sich der Versicherungsnehmer bewusst sein muss. Sachschäden an versicherten Photovoltaikanlagen fallen in den seltensten Fällen unter die 700,– EUR Marke. Wenn allein ein einziges Solarmodul ersetzt werden muss, kommt man mit der De- u. Re-Montage und dem Ersatzmodul schon auf diesen Betrag. Dennoch wollen wir kurz ein Beispiel mit diesem geringen Schadenbetrag aufzeigen:
Versicherungsbeitrag für eine 20 KWp-Anlage ca. 160,– EUR netto p.a.. Dem steht ein Schaden in Höhe von gut gemeinten 700,– EUR entgegen. Somit beläuft sich die Schadenquote bereits im ersten Jahr auf 437 % ohne weitere Faktoren mit einzubeziehen. Für den Zeitraum auf drei Jahre wären es 146 % und auf 5 Jahre 87,5 %. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass der SVR Rabatt wegfällt und er einen höheren, nicht einkalkulierten Beitrag zahlen muss.
An dieser Stelle könnte der Versicherungsnehmer den Anbieter wechseln, was im Schadensfall durchaus möglich ist. Jedoch ist es, je nach Schadenursache und Schadenhöhe, mit Erschwernissen verbunden, einen geeigneten und günstigen Folgeversicherer zu finden. Nicht zu vergessen, dass auch der Versicherer im Schadenfall die Photovoltaikversicherung kündigen könnte.
Man fragt sich berechtigter Weise, warum der schadenverlaufsabhängige Rabatt überhaupt zur Versicherung kleiner Photovoltaikanlagen herangezogen wird. Ursache ist zweifelslos der Wettbewerb, denn nicht jeder Makler oder Mehrfachagent hat Sonderkonzepte mit reduzierten Beiträgen an der Hand. Von diesen werden dann gerne Angebote mit dem SVR versehen, damit augenscheinlich eine Konkurrenzfähigkeit gegeben ist.
Daher gilt: Vergleichen Sie die Angebote, denn oftmals erhalten Sie über einen spezialisierten Anbieter den gleichen Beitrag ohne den SVR zu vereinbaren!