Photovoltaikversicherung – Beginn der Versicherung

Der Montagezeitpunkt der neuen Photovoltaikanlage rückt immer näher – jetzt noch schnell eine Versicherung abschließen. Doch ab wann setzt der Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage eigentlich ein? Zum Montagebeginn, bei Abnahme oder gar erst bei Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage?
Die Antwort ist in den „Allgemeine Bedingungen zur Elektronikversicherung“ wiederzufinden. Genauer gesagt im §1 Punkt 1., der folgendes aussagt:

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.

Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.

Demnach besteht während der Montage, egal ob selbst montiert oder durch ein Fachunternehmen montiert, kein Versicherungsschutz über die Photovoltaikversicherung (ABE Deckung). Erst wenn die Photovoltaikanlage zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet, setzt der der vereinbarte Versicherungsschutz ein.

Bei genauer Betrachtung gibt es zu der o. g. Regelung einige Deckungslücken. Denn was passiert, wenn Peripherie der Photovoltaikanlage frühzeitig am Montageort angeliefert wird und der Besteller das Risiko trägt? Wer kommt für einen eventuellen Einbruchdiebstahl-Schaden gelagerter Solarmodule vor Montagebeginn auf? Was geschieht, wenn während des Montagezeitraumes in der Nacht Module vom Dach gestohlen werden? Fragen, die jeden interessieren sollten, sofern die Anlage in Eigenregie aufgebaut wird oder das Solar-Fachunternehmen das Risiko auf den Auftraggeber abwälzt.

Mit diesen Fragestellungen hat sich u. a. die Condor Versicherungsgruppe auseinandergesetzt und bietet über die Deckungserweiterung „Baudeckung“ eine hervorragende Ergänzung zu den ABE der Photovoltaik-Versicherung an.

Baudeckung
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.

Photovoltaikversicherung – Beginn der Versicherung

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