Jetzt ist es offiziell (siehe auch Beitrag von gestern). Es erfolgen im Bereich der „Technischen Versicherung“ enorme Veränderungen zum Zwecke der Harmonisierung zwischen den Versicherungstarifen von DBV- Winterthur und der AXA Versicherung.
Betroffen sind die Versicherungssparten Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen, Elektronik-Pauschal Versicherung für Bürokommunikation und Elektronik-Pauschal Versicherung für Büro- und Medzintechnik, sowie damit verbundene Rahmenvereinbarungen – demnach auch die Tarife zur Photovoltaikversicherung. Im Detail sehen die heute angekündigten Änderungen wie folgt aus:
- Die Anhebung der Mindestbeiträge von 50,– EUR auf 150,– EUR (ausgenommen Montageversicherung)
- Senkung des Beitragssatzes von 1,89 ‰ auf 1,6 ‰
- Der Zuschlag für Eigenmontage entfällt in der Photovoltaikversicherung
- Für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (Elektronikversicherung), werden zwei mögliche Nachlassvarianten eingeräumt:
a. 25% Nachlass für eine bei der DBV-Winterthur oder AXA bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Gebäude-Versicherung
b. 10% Nachlass aufgrund einer bestehenden, gut verlaufenden Kundenverbindung im Bereich der Komposit-Sparten (Schadenquote < 60%)
Die unter a. u. b. genannten Rabattierungsmöglichkeiten sind auch auf die Mindestprämie anwendbar.