Wie wird Die Versicherungsprämie der Photovoltaikversicherung eigentlich berechnet? Eine Frage, die recht häufig gestellt wird. Die Privatperson hat meist mit pauschalen Angeboten im Bereich der Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Rechtsschutzversicherung zu tun und wird mit der Tarifberechnung selten konfrontiert.
Anders sieht es bei der Photovoltaikversicherung aus. Da diese eine gewerbliche Versicherung ist, werden folgende Faktoren zur Prämienberechnung, zugrundegelegt:
- Gesamt-Investitionssumme der Photovoltaikanlage
- Gesamtleistung der Photovoltaikanlage in kWp
- Promillesatz des jeweiligen Versicherungstarifes
- Beitragssatz in EUR je kWp Anlagenleistung
- Mindestprämie
Die vorab genannten Faktoren können alle zusammen oder im einzelnen zu Berechnung herangezogen werden. Kurz zur Info: Promille (‰) steht für ‚pro Tausend‘. Folgende Berechnungen zur Erlangung der Netto-Jahresprämie sind die Gängigsten:
1.) Investitionssumme : 1000 x Promillesatz = Jahresbeitrag (ohne Vers.-St.)
2.) Anlagenleistung in kWp x Beitragssatz in EUR je kWp = Jahresbeitrag (ohne Vers.-St.)
Werden Zuschläge wegen Gefahrerhöhungen oder Nachlässe wegen besonderer Sicherungen vergeben, so werden diese einfach dem Promillesatz (‰), dem Beitragsatz (EUR) oder dem Jahresbeitrag (+/- %) hinzugerechnet bzw. abgezogen.
Liegt der aus 1.) oder 2.) errechnete Nettobetrag unter der Mindestprämie, so wird die Mindestprämie (auch Mindestbeitrag genannt) als Jahresbeitrag veranschlagt. Unterschreitungen der Mindestprämie sind meist nicht möglich.