Was ist zu beachten, wenn mehrere Photovoltaikanlagen auf einem oder gar auf mehreren Grundstücken verteilt sind? Wann ist ein Vertrag und wann sind mehrere Verträge erforderlich?
In erster Linie haben die Versicherer zwei Kriterien – die Anzahl der Einspeisezähler und den Versicherungsort.
Sind mehrere PV-Anlagen auf einem Grundstück und laufen über einen Einspeisezähler, so kann ein Vertrag mit der Gesamtinvestitionssumme aller Anlagen beantragt werden.
Verschiedene Versicherungsorte bedeutet grundsätzlich mindestens einen eigenen Vertrag je Versicherungsort. Auch hier ist die Anzahl der Einspeisezähler von Bedeutung. Die einzige bekannte Ausnahme: Erstreckt sich eine Photovoltaikanlage mit einem Einspeisezähler über zwei Grundstücke (Nachbarhaus oder Nachbargrundstück), so ist nur ein Vertrag notwendig. Die PV-Versicherung muss in dem Fall über die örtlichen Gegebenheiten aufgeklärt werden.
Mehrere Photovoltaikanlagen mit mehreren Einspeisezählern auf einem Grundstück sind jeweils getrennt zu beantragen. Photovoltaikanlagen, die über einen Einspeisezähler laufen, können in einer Summe beantragt werden.