Gibt es die beste Versicherung für Photovoltaikanlagen? Jede Photovoltaikversicherung hat individuelle Vorgaben oder Einschränkungen, wenn es um die Beantragung oder die Dokumentierung des Versicherungsschutzes geht.
Wie auch Ihre Photovoltaikanlage individuell errichtet und an die Gegebenheiten angepasst wurde, so individuell ist auch das Bedingungswerk bzw. die “Besondere Bedingungen“, “Klauseln“ oder “besondere Vereinbarungen“, welche ergänzend zu den “Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)“ Anwendung finden. Denn gerade darin wird der Schutz erst auf die Photovoltaikanlage abgestimmt.
Im Detail auf Photovoltaikanlagen abgestimmt und mit Obliegenheiten und Einschränkungen durchspickt. Denn entgegen den “Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“, welche überall identisch sind, kann hier jeder Anbieter einer Photovoltaikversicherung nach eigenen Vorstellungen agieren.
So kommt es, dass die Photovoltaikversicherungen im Gesamten, ohne auf einen speziellen Anbieter einzugehen, folgende Anforderungen oder Einschränkungen vereinbaren könnten:
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, für die der Versicherungsnehmer als Hersteller oder Lieferant gegenüber seinem Vertragspartner einzutreten hat oder ohne auf den Einzelfall bezogene Sonderabreden einzutreten hätte.
- Werden eigene Erzeugnisse des Versicherungsnehmers versichert, die dieser in seinem Betrieb verwendet, so leistet der Versicherer keine Entschädigung für Schäden, für die bei Fremdbezug der Hersteller oder Lieferant einzutreten hätte.
- Für Anlagen auf Flachdächern gelten Schäden durch Sturm erst ab einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 versichert.
- Bruchschäden an Modulen durch Reinigungsarbeiten, insbesondere Beseitigung von Schnee und Laub, sind nur dann versichert, wenn eine geeignete konstruktive Vorrichtung zur Begehung von Dächern vorhanden ist.
- Schäden aufgrund nicht vorgenommener, fehlerhafter oder unzureichender Wartung sind nicht versichert.
- Die Versicherungssumme(n) enthält (enthalten) nicht die Mehrwertsteuer.
- Bei landwirtschaftlichen Gebäuden gilt das Feuerrisiko gemäß Klausel 032 ausgeschlossen.
- …
Neben den zusätzlichen Bedingungen ist es üblich, dass die Photovoltaikversicherer schon im Antrag gewisse Risiken anpassen, ausschließen oder die Deckung erst gar nicht übernehmen. Diese können wie folgt ausschauen:
Antragsfrage: Wechselrichter sind durch Überspannungsschutzeinrichtungen (z. B. Varistoren) geschützt?
Bedingungen: Sofern Wechselrichter nicht mit einem Überspannungsschutz ausgestattet sind, sind Schäden an diesen durch Überspannung (auch indirekte Blitzeinwirkung) nicht versichert.
Antragsfrage:Photovoltaikanlage ist netzgekoppelt?
Annahmerichtlinie: Wenn nein, dann nicht versicherbar.
Antragsfrage: Sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar?
Annahmerichtlinie: Wenn nein, nicht versicherbar.
Antragsfrage: Haben Sie Teile der Anlage aus Ländern, die nicht zur EU gehören, importiert?
Annahmerichtlinie: Wenn ja, nicht versicherbar.
Antragsfrage: Ist ein Überspannungsschutz installiert?
Verweis im Antrag: Wenn nein, dann werden für Überspannungsschäden 600 EUR Selbstbeteiligung vereinbart.
Antragsfrage: Wurde die Anlage – auch in Teilen – in Eigenmontage erstellt?
Verweis im Antrag: Wenn ja, versicherbar nur bei Abnahme durch Fachbetrieb. Erhöhung Mindestbeitrag und 600 EUR Selbstbeteiligung.
Antragsfrage: Die Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage entspricht der DIN 1055
Anforderung im Antrag: Wenn nein, Gutachten o. Nachweis zur Unterkonstruktion einreichen.
Antragsfrage: Äußerer und innerer Blitz- und Überspannungsschutz gemäß VDE (DIN V0185) vorhanden?
Anforderung im Antrag: Wenn nein, Direktionsanfrage.
Diese Aufstellung könnte noch einiges länger sein. Ich denke jedoch, dass sie ausreicht, damit Sie sich ein ungefähres Bild zur Problematik machen können.
Wie Sie sehen, haben es die Bedingungen und Antragsfragen zur Photovoltaikversicherung in sich. Es ist beim besten Willen nicht pauschal zu sagen, welche Photovoltaikversicherung nun die Beste ist. Es spielen immer wieder mehrere Faktoren (Ihre Photovoltaikanlage, Antrag, Bedingungen, Kosten) zur richtigen Auswahl der Photovoltaikversicherung eine Rolle. Daher kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Versicherungsmakler, der sich mit der Materie bestens auskennt, einzubeziehen.