Jeder Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage, der eine Einspeisevergütung des Stromanbieters erhält, benötigt eine „Betreiber-Haftpflicht. Denn aufgrund der bezogenen Einspeisevergütung wird der Betreiber aus Sicht der Versicherung automatisch als gewerbetreibend eingestuft. Dabei spielt es keine Rolle wie und ob ein Gewerbe gegenüber dem Gewerbeamt deklariert ist. Kein Gewerbe, ein Kleingewerbe oder gar eine Gesellschaft – die Betreiber-Haftpflicht ist ein Muss!
Betreiber-Haftpflichtversicherung benötigt jeder Anlagenbetreiber